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Altersvorsorge: Reicht das Geld nach dem Berufsleben?
© dpa

Volkssolidarität fordert Reform der Grundsicherung: Mehr Freibeträge für Arme

Immer mehr alte Menschen können nicht von ihrer Rente leben. Sie landen in der Grundsicherung. Doch die schützt aus Sozialverbands-Sicht nicht wirklich gegen Armut.

Die absolute Zahl ist nicht beängstigend. Nur drei Prozent der Rentner in Deutschland, also ziemlich genau 500 000 Menschen dieser Altersgruppe, sind derzeit auf Grundsicherung angewiesen. Was die Sozialverbände umtreibt, sind die Steigerungsraten.

Mit einem Armutszuwachs um 48 Prozent seit 2006 ließen die alten Menschen hierzulande alle anderen Gruppen hinter sich, sagt Wolfram Friedersdorff, der Präsident der Volkssolidarität. Die verdeckte Armut ist hier noch gar nicht eingerechnet. Schätzungen zufolge beträgt die Quote derer, die trotz Bedarfs keine Grundsicherung in Anspruch nehmen, bis zu 68 Prozent. Die Ursachen dafür reichen von Unkenntnis, Scham und der Angst, dass Angehörige zur Kasse gebeten werden könnten bis hin zur Scheu, in einem komplizierten Antragsverfahren um Leistungen zu bitten, die am Ende ohnehin oft nur sehr gering ausfallen.

Kein Geld für Lebensmittel

Das „unterste Auffangnetz“ schütze schon schon heute nicht ausreichend vor Armut, bilanzierte der Verband am Dienstag in Berlin. Das lasse sich auch daraus ersehen, dass sich immer mehr Ältere, vor allem Frauen, bei so genannten Tafeln mit Lebensmitteln versorgten. Es bestehe ein „hoher sozialpolitischer Handlungsbedarf, um Altersarmut wirksamer zu begegnen“.

Zu den Forderungen der Volkssolidarität gehört dabei nicht nur ein höherer Regelsatz. Zwar müsse auch dieser deutlich steigen, sagte Friedersdorff – und zwar von heute 399 Euro auf rund 450 Euro monatlich für Alleinstehende. Gleichzeitig seien aber auch die Freibeträge für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu erhöhen, die Wohnkosten besser zu berücksichtigen und das komplette Antragsverfahren zu erleichtern.

Künftig Anträge von Amts wegen?

Gegen verdeckte Armut könnte es aus Sicht des Verbandes schon helfen, wenn die Grundsicherungsämter bei offensichtlich Bedürftigen künftig auf Informationen der Rentenversicherung hin „von Amts wegen“ Antragsverfahren zur Grundsicherung einleite. Der tatsächliche Anspruch könne dann mit Hilfe der Leistungsberechtigten ermittelt werden. Auch Wiederholungsanträge sollten nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre gestellt werden müssen.

Bei der Anrechnung von zusätzlichem Einkommen müsse es neben einem Grundfreibetrag von 100 Euro (wie bei Hartz IV) künftig auch einen Freibetrag für Einkünfte etwa aus Riester- oder Betriebsrenten geben, so eine weitere Forderung. Es könne ja nicht sein, dass sämtliche Anstrengungen für die Altersvorsorge durch die gegenwärtigen Einkommensanrechnung „entwertet“ würden.

15 Prozent für Altersvorsorge

Dieser Altersvorsorge-Freibetrag müsse 15 Prozent des geltenden Regelsatzes ausmachen, verlangt die Volkssolidarität. Und auch bei der Vermögensanrechnung müsse man sich an Hartz IV orientieren, es sollte hier wie im Sozialgesetzbuch II einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 7500 Euro, geben. Zusätzlich müsse Grundsicherungs- Beziehern der Besitz eines Autos im Wert von bis zu 7500 Euro erlaubt sein. Damit lasse sich verhindern, dass Landbewohner „abgehängt und ausgegrenzt“ würden, sagte Friedersdorff.

Es gehe der Volkssolidarität nicht um eine „Grundsicherung de luxe“, betonte der Verbandspräsident. Altersarmut müsse vor allem präventiv bekämpft werden, etwa durch aktive Arbeitsmarktpolitik und ausreichenden Mindestlohn, der nach aktuellem Stand mindestens elf Euro betragen müsse. Wichtig sei aber auch, das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter herunterzufahren. Dies wäre wichtiger als eine „Lebensleistungsrente“, die nur Symptome kuriere und dennoch nicht verhindern könne, dass künftig immer mehr alte Menschen auf Grundsicherung angewiesen seien.

Sie möchten für das Alter vorsorgen? Hier sehen Sie, welche Optionen Sie haben.

Rainer Woratschka

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