Kampf gegen Hasskriminalität: Massive Kritik an Heiko Maas' Hate-Speech-Gesetz
Das Kabinett beschließt ein Gesetz gegen Hate Speech im Netz. Kritiker befürchten Schäden für die Meinungsfreiheit. Und auch die Anonymität im Netz könnte eingeschränkt werden.
Die einen befürchten eine „private Meinungspolizei“, die anderen halten es für „blanken Populismus“: Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hate Speech im Netz stößt trotz hehrer Ziele auf massive Kritik bei Opposition und Verbänden. Eine erste Fassung hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits Mitte März vorgelegt. Die nun überarbeitete Version des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ soll noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden. Die Linken-Netzpolitikerin Halina Wawzyniak spricht von einem „Schnellschuss“.
Der Gesetzesentwurf von Heiko Maas sieht vor, dass soziale Netzwerke offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach Beschwerde innerhalb von 24 Stunden löschen müssen und sonstige rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Das kann Hasskommentare betreffen, aber auch sogenannte Fake News, wenn diese etwa den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen. Die Anbieter sollen den Nutzern ein transparentes, einfaches System für die Übermittlung dieser Beschwerden zur Verfügung stellen. Der Gesetzesentwurf sieht Strafzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn die Unternehmen ihren Löschverpflichtungen nicht nachkommen.
Grüne befürchten "Löschorgien"
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisierte das Gesetzesvorhaben. „Das läuft auf die staatliche Einsetzung privater Meinungspolizei hinaus“, sagte VDZ-Präsident Stephan Holthoff-Pförtner. Auch die Grünen monieren, dass die sozialen Netzwerke in eine Richterrolle gedrängt würden. „Die sensible Abwägung zwischen Grundrechten gehört zunächst einmal vor Gericht und nicht zwischen Privaten geklärt – sonst drohen Löschorgien wie beim Maas’schen Ansatz“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Tagesspiegel. Seine Parteikollegin Renate Künast erklärte im ARD-Morgenmagazin, sie fürchte, dass „auch die Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird.“
Maas entgegnete seinen Kritikern: „Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen am Strafrecht.“ Mit dem Gesetz werde die Meinungsfreiheit sogar geschützt – und zwar die derer, die durch Bedrohungen, Verunglimpfungen, Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollten. „Das können wir nicht akzeptieren.“
Ermessensspielraum beim Bußgeld
Der Gesetzesentwurf von Justizminister Maas sieht allerdings nicht vor, eine Aufsichtsbehörde zu schaffen, die überprüft, ob die sozialen Netzwerke sich an die Regeln halten. Vielmehr müssen sich Nutzer, wenn mutmaßlich rechtswidrige Inhalte nicht oder nicht schnell genug gelöscht werden, an das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Dieses würde später auch die Bußgelder verhängen. Damit das möglich ist, muss erst ein Gericht verbindlich feststellen, ob es sich tatsächlich um einen rechtswidrigen Inhalt handelt. Dann hat das BfJ einen Ermessensspielraum, wie hoch es das Bußgeld ansetzen will. Die 50 Millionen würden sicherlich nicht beim ersten Verfahren ausgeschöpft, hieß es im Justizministerium.
Politisch heikel ist im Gesetzesentwurf ein Zusatz, der erst in der überarbeiteten Fassung hinzukam. Dieser sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor, das sich nicht nur auf soziale Netzwerke bezieht, sondern auf sämtliche Anbieter im Internet. Nach Maas’ Plänen sollen sich Opfer von Hasskriminalität bei den Betreibern einer Plattform Auskunft über die Identität derer geben lassen können, die die fraglichen Inhalte verbreitet haben. „Diese Ausweitung gefährdet die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets“, sagte die Linke Wawzyniak dem Tagesspiegel. Es sei daher höchst zweifelhaft, dass dies mit dem Telemediengesetz vereinbar ist, „welches genau diese Möglichkeit fordert.“
Grüne legen eigenen Antrag vor
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hält das Gesetz für überflüssig. Der jetzige rechtliche Rahmen sei völlig ausreichend. „Die Verschärfung von Gesetzen bringt letztlich überhaupt nichts, wenn wir nicht das notwendige Personal haben, um Beleidigungen, Verleumdungen und Hasskommentare effizient verfolgen zu können.“
Die Grünen sehen das ähnlich. Sie haben einen eigenen Antrag zu Recht und Transparenz im Netz vorgelegt. Dieser bezieht sich neben Fake News und Hate Speech auf Social Bots, also Meinungsroboter, die in sozialen Netzwerken automatisiert Botschaften verbreiten. Um gerichtlich darüber zu entscheiden, welche Inhalte strafbar seien, müsse man „die Staatsanwaltschaften gut ausstatten sowie mit einer Klarstellung in den entsprechenden Richtlinien dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Verfahren einfach eingestellt werden“, sagte von Notz.