EuGH sieht erneut Verstoß in Polen: Machtfülle von Polens Justizminister ist unvereinbar mit EU-Recht
Ein Bezirksgericht in Warschau kritisierte die Befugnisse des polnischen Justizministers und bat den Europäischen Gerichtshof um Klärung. Die gibt es jetzt.
Die polnische Regelung, derzufolge der gleichzeitig als Generalstaatsanwalt fungierende Justizminister Richter an höhere Gerichte abordnen und von dort jederzeit wieder abberufen kann, verstößt gegen EU-Recht. Es müsse sichergestellt sein, dass eine solche Abordnung niemals als Instrument zur politischen Kontrolle von Gerichtsentscheidungen diene, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit. Konkret ging es um sieben Strafprozesse. (Az. C-748/19 u.a.)
Das Bezirksgericht Warschau, das die Fälle verhandelt, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es sah in der Regelung eine mögliche Gefährdung der justiziellen Unabhängigkeit. Dies bestätigte der EuGH nun. Die strittigen Befugnisse des Justizministers seien mit der Pflicht zur Beachtung der Unabhängigkeit der Justiz nicht vereinbar, erklärte er.
Bereits mehrmals hatte der EuGH entschieden, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstoßen. Zuletzt verhängte er Ende Oktober ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Polen, weil das Land eine Entscheidung zur sogenannten Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzte. Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem über die Einhaltung der für EU-Staaten verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze. (AFP)