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Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach war die Verkürzung der Genesenendauer notwendig.
© Imago/photothek

„Omikron-Infektion schützt nicht viel“: Lauterbach verteidigt verkürzten Genesenenstatus

Der Gesundheitsminister stellt sich nach der FDP-Kritik erneut vor RKI-Chef Wieler. Sechs Monate schütze die Omikron-Infektion „in der Regel nicht“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat verteidigt, dass das Robert Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt hat. Die vorliegenden Daten würden „immer klarer“ und zeigen, „dass die Omikron-Infektion nicht viel schützt, zumindest ohne zusätzliche Impfung“, schrieb er auf Twitter.

Dies sei ein weiterer Grund für den auf drei Monate verkürzten Status eines Genesenen. Sechs Monate schütze die Omikron-Infektion „in der Regel nicht vor neuer Ansteckung“.

Die FDP hatte RKI-Chef Lothar Wieler öffentlich angezählt, da er ohne Vorwarnung den Genesenenstatus verkürzt hatte. Bereits am Dienstag hatte Lauterbach ihn verteidigt. Der Gesundheitsminister stärkte dem RKI-Chef deshalb nun den Rücken. „Herr Wieler hat mein volles Vertrauen, er sitzt ja auch wieder hier“, sagte Lauterbach auf der Bundespressekonferenz. Die Angriffe der FDP lasse er unkommentiert. Wieler ging auf Nachfrage nicht konkret auf die Vorwürfe ein.

Zuerst hatte der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai im „Spiegel“ das Agieren des RKI und dessen Chef persönlich kritisiert. „Des Vertrauens der FDP kann sich Herr Wieler aufgrund dieser neuerlichen Verfehlung, die ja leider keinen Einzelfall darstellt, nicht mehr sicher sein.“

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Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner bekräftigte die Kritik daraufhin. Er habe „große Zweifel“ an dieser - ebenso unangekündigten wie überraschenden - Entscheidung, sagte Lindner am Montagabend in der Sendung „RTL Direkt“: „Die fachliche und die Kommunikations-Entscheidung lag in den Händen von Herrn Wieler und ich glaube, man darf sagen, dass das außerordentlich unglücklich war.“

Hintergrund: Das RKI hatte den Genesenenstatus mit Wirkung vom 15. Januar unerwartet von sechs auf drei Monate verkürzt hatte. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht ihr Recht, in Restaurants, Bars oder in Fitnessstudios zu gehen. Dass das RKI die Frist festlegt, sieht eine neue Verordnung zwar so vor - der Zeitpunkt kam aber überraschend. (Tsp, dpa)

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