Duisburg: Landgericht für Einstellung des Loveparade-Prozesses
Der Loveparade-Prozess könnte ohne Urteil beendet werden. Strittig ist, ob Geldauflagen gegen Angeklagte verhängt werden und wer die Verfahrenskosten trägt.
Im Loveparade-Strafprozess hat das Landgericht Duisburg eine Einstellung des Verfahrens gegen die zehn Angeklagten vorgeschlagen. Der Prozess würde damit ohne Urteil enden. Das wurde am Mittwoch aus einem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte.
Die Staatsanwaltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten in Frage komme, berichteten mehrere Anwälte. Dies wollten die Verteidiger nicht akzeptieren. Das Gericht habe dagegen angedeutet, dass einige Angeklagte aus seiner Sicht ohne und einige mit einer Geldauflage zu rechnen hätten.
Gericht und Staatsanwaltschaft wollten sich am Mittwoch zunächst nicht zu Inhalten des Rechtsgesprächs äußern. Am Donnerstagmittag will der Vorsitzende Richter die wesentlichen Inhalte des Gesprächs während der Hauptverhandlung wiedergeben.
Nebenklage-Anwalt Julius Reiter sagte, es gehe nun darum, mit dem Einstellungsbeschluss die Grundlage zu schaffen für Schadenersatzansprüche etwa gegen Stadt und Land. „Wir wissen, wie schwer es ist, die strafrechtliche Verantwortung eines Einzelnen zu bestimmen und zu sühnen“, sagte Reiter.
Das Gespräch fand - wie üblich bei Rechtsgesprächen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es nahmen nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, 3 Staatsanwälte und 3 Richter daran teil.
Grundsätzlich ging es in dem Rechtsgespräch um eine Bestandsaufnahme des bisherigen Verfahrens und darum, wie es weitergehen kann. Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte für jeden einzelnen der zehn Angeklagten zustimmen.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Mitarbeiter des Veranstalters sollen ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant haben. Mitarbeiter der Stadt sollen die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt haben. Alle zehn Angeklagten sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. (dpa)
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