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Proben für Corona-Tests werden für die weitere Untersuchung vorbereitet.
© dpa/Hendrik Schmidt

Überlastung der Labore droht: Länder-Gesundheitsminister wollen Verfügbarkeit von PCR-Tests radikal einschränken

Im Regelfall sollen Corona-Tests künftig nur noch mittels Schnelltest durchgeführt werden. Die Warn-App werde wichtiger, so Lauterbach.

Die Gesundheitsminister der Länder diskutieren auf Antrag Berlins eine Änderung der Corona-Teststrategie. Dort sei die Nachfrage nach PCR-Tests aktuell zum Teil größer als das Angebot. Es drohe eine Überlastung der Labore.

Laut dem Berliner Antrag soll künftig bei Personen mit einer symptomfreien Corona-Infektion nach einem positiven Schnelltest auf einen PCR-Test als Bestätigung verzichtet werden. Auch wenn die Corona-Warn-App auf Rot springt, soll künftig nur noch ein Schnelltest erfolgen.

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Bereits zuvor äußerte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Frage, ob die Corona-Warn-App noch praktikabel ist, wenn sich die roten Warnmeldungen häufen. "Die Corona-Warn-App tut jetzt ihren Dienst", sagte der SPD-Politiker. Dies gelte auch, wenn sie wegen Omikron oft anschlage.

"Wenn hier ein Test veranlasst wird, ein Antigentest, oder man macht ihn zumindest selbst, dann kann man damit das Pandemiegeschehen wesentlich entschleunigen", sagte Lauterbach. "Gerade wenn es sehr viele Warnungen gibt, die dann zu Testungen führen, dann ist das ein ganz wichtiger Baustein zur Entschleunigung der galoppierenden Pandemie."

PCR-Tests nur noch für "symptomatische Personen"

Eine Freitestung, um die Quarantäne oder Isolation verlassen zu können, soll ebenfalls "ausschließlich" mit einem "qualitativ hochwertigen und gegebenenfalls laborbasierten Antigentest" durchgeführt werden, heißt es in dem Beschlussentwurf des Land Berlins, der in der Videokonferenz der Minister am Montagabend diskutiert wird.

PCR-Tests sollen in Zukunft nur noch auf "symptomatische Personen und gegebenenfalls vulnerable Gruppen" beschränkt werden. Lediglich bei Beschäftigten der kritischen Infrastruktur wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern könnten Ausnahmen gemacht werden.

[Lesen Sie auch: "'Es wird am Ende nicht reichen': Warum PCR-Tests jetzt knapp werden" (T+)]

Eine Neuerung ist bereits am Samstag in Kraft getreten: Positiv getestete Personen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und genesen sind, dürfen den Genesenennachweis nur noch 90 Tage statt sechs Monate nutzen. Danach verfällt er. Das gilt auch für bereits ausgestellte Nachweise.

RKI: Ungeimpfte Genesene haben hohes Risiko erneuter Infektion

Die bisherige wissenschaftliche Evidenz deutet darauf hin, "dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikron-Variante haben", schrieb das Robert Koch-Institut.

Wie sich der Verlust eines Genesennachweises konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort auswirkt, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden - bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

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Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen." Und: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen."

Das RKI erläuterte zugleich: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern." Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kritisierte, Webseiten könnten auch gehackt werden und böten damit weit weniger Rechtssicherheit als ein Gesetz. (dpa)

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