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Schuldig. Der kongolesische Milizionär Germain Katanga ist vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Seit 2005 ist Katanga gefangen, seit 2007 sitzt er in Den Haag ein.
© AFP

Internationaler Strafgerichtshof: Kongolesischer Milizionär Germain Katanga schuldig gesprochen

Der Internationale Strafgerichtshof spricht ein Urteil wegen eines Massakers in einem ostkongolesischen Dorf im Jahr 2003. Sexsklaverei und Vergewaltigung bleiben dagegen ungesühnt.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Germain Katanga der Beihilfe an einem Massenmord und an Kriegsverbrechen für schuldig befunden. Das Strafmaß wird erst in einigen Wochen verkündet.

Es ist das dritte Urteil in der Geschichte des ständigen Strafgerichtshofs, der 2002 durch das sogenannte Römische Statut eingerichtet worden ist. Vor diesem Gerichtshof sollen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen abgeurteilt werden, wenn die jeweiligen nationalen Justizsysteme dazu nicht in der Lage sind oder wenn Staaten diese Fälle an den IStGH überweisen. Im Falle der Verbrechen im zweiten Kongo-Krieg Anfang der 2000er Jahre hat die Demokratische Republik Kongo den IStGH selbst angerufen. Im Sommer 2012 verurteilte der Gerichtshof den Hema-Milizenführer Thomas Lubanga zu 14 Jahren Haft. Ein halbes Jahr später sprach er den Lendu-Milizenführer Mathieu Ngudjolo-Chui frei. Der Fall Katanga war mit dem Fall Ngudjolo-Chui verhandelt worden, weil es um das gleiche Verbrechen ging – die Auslöschung des Dorfes Bogoro in der Provinz Ituri im Ostkongo im Morgengrauen des 24. Februar 2003.

In Ituri wurden während der Massaker und Revancheattacken in den Jahren 1999 bis 2003 mindestens 50 000 Menschen getötet. Begonnen hat die Auseinandersetzung mit einem Landkonflikt zwischen den Ackerbau betreibenden Lendu und den Vieh züchtenden Hema. Nachdem Laurent Kabila 1997 mithilfe ruandischer und ugandischer Truppen den langjährigen Diktator Mobuto Sese Seko gestürzt hatte, wandte er sich von seinen Unterstützern ab. Im folgenden Krieg starben zehntausende Menschen. 2001 wurde Kabila von einem Leibwächter getötet und sein Sohn Joseph Kabila übernahm die Macht in Kinshasa. Im Osten des Landes dagegen kämpften in Ituri bis zu sechs verschiedene Milizen um die Kontrolle über Goldminen oder andere Bodenschätze. Die Hema-Milizen, unter anderem diejenige von Thomas Lubanga, wurden von Ruanda unterstützt. Die Lendu-Milizen wie die von Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo-Chui bekamen Unterstützung von Uganda.

Germain Katanga gehörte zu den Kommandanten einer der Lendu-Milizen, die am 24. Februar 2003 das Dorf Bogoro angriffen. Mädchen wurden vergewaltigt, Frauen und Männer getötet, Leichen in Latrinen geworfen. Am Ende waren nach Angaben von Hilfsorganisationen mindestens 200 Menschen tot, die Mehrheit von ihnen Kinder und Jugendliche. Katanga war zunächst mit seiner Miliz in die kongolesische Armee eingegliedert worden und schaffte es dort, zu einem Befehlshaber aufzusteigen. 2005 wurde er dann allerdings wegen seiner möglichen Beteiligung am Mord an neun Blauhelmsoldaten der Vereinten Nationen festgenommen. Zwei Jahre später übergaben die kongolesischen Behörden Katanga dem IStGH in Den Haag.

Der Prozess wurde 2009 eröffnet. 25 Zeugen der Anklage und 28 Zeugen der Verteidigung sowie einige Experten haben ausgesagt. Die beiden Angeklagten Katanga und Ngudjolo-Chui sagten selbst als Zeugen aus – zum ersten Mal vor dem IStGH. Katanga plädierte auf „nicht schuldig“. Tatsächlich war auch das Gericht nicht überzeugt, genügend Indizien gegen Katanga zu haben, um ihn als Hauptverantwortlichen für das Massaker, die Rekrutierung von Kindersoldaten, Vergewaltigung und die Rekrutierung von Mädchen in die Sexsklaverei zu verurteilen. 2012 entschied sich das Gericht, die Anklage zu ändern und Katanga wegen Beihilfe zu belangen. Auch gegen Ngudjolo-Chui reichte die Beweislage nicht, weshalb er freigesprochen wurde. Inzwischen lebt er als Asylbewerber in den Niederlanden.

Brigid Inder, die die Chefanklägerin Fatou Bensouda in Geschlechterfragen berät, bedauerte, dass Katanga nicht für die sexualisierte Gewalt im Ituri-Konflikt verurteilt wurde. Es war der erste Fall, in dem dieses Verbrechen geahndet werden sollte. Der Fall hatte von Beginn an Schwächen. Zwei Richter stimmten gegen eine Verurteilung Katangas.

Dagmar Dehmer

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