Arbeitsministerin: Nahles schließt Ausnahmen beim Mindestlohn aus
"Ich bin nicht bereit, über diese Grundfrage zu verhandeln": Arbeitsministerin Andrea Nahles lehnt Forderungen nach Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn ab. Auch die "Generation Praktikum" soll bald der Vergangenheit angehören.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat Ausnahmen beim Mindestlohn ausgeschlossen. "Ab 1. Januar 2017 gilt für alle Branchen und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro", sagte Nahles der "Welt am Sonntag". Dieser sei "überfällig in Deutschland, und wir haben es in der Regierungskoalition auch klar so verabredet".
"Es kann also niemand überrascht sein, und ich bin nicht bereit, über diese Grundfrage zu verhandeln." Im Bundestag gehe sie "von einer großen Mehrheit" für das Gesetz aus. Sie könne "nur davor warnen, darauf zu wetten, dass die politische Verabredung für irgendeine Branche am Ende nicht gilt", Das gehe schief, sagte die Ministerin.
8,50 Euro sei eine Größenordnung, "mit der wir in Ost und West gut leben können", sagte Nahles. Deutschland als stärkste Wirtschaftsnation Europas könne "diesen Mindestlohn verkraften". Sie gehe nicht davon aus, dass es zu Arbeitsplatzverlusten komme. Vielmehr trage der Mindestlohn dazu bei, die Abwanderung von Fachkräften aus den östlichen Bundesländern zu stoppen.
Andrea Nahles: Mit der "Generation Praktikum" soll Schluss sein
Nahles zeigte sich offen für den Vorschlag von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die Untergrenze alle zwei Jahre anzupassen. Grundlage für die Erhöhung des Mindestlohns sollten neben den Tarifsteigerungen auch die konjunkturelle Lage und die Beschäftigungssituation sein.
Änderungen an der umstrittenen Regelung für Praktikanten schloss Nahles aus. Diese sollen nur dann keinen Mindestlohn bekommen, wenn sie ein Pflichtpraktikum absolvieren oder das freiwillige Praktikum auf sechs Wochen befristet ist. "Ich werde das Modell der "Generation Praktikum" beenden", kündigte die Ministerin an. Wer eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, werde "nicht mehr monatelang für lau ausgenutzt werden".
Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das den gesetzlichen Mindestlohn enthält, soll am 4. Juli vom Bundestag verabschiedet werden und ab 1. Januar 2015 gelten. Ausnahmen in einzelnen Branchen sollen aber bis Ende 2016 erlaubt bleiben. (afp)