zum Hauptinhalt
Die Stufen des neuen Mahnmals erinnern am Breitscheidplatz an die Opfer des Terroranschlags.
© Axel Schmidt/REUTERS

Ein Jahr nach dem Anschlag: Kleine Schritte für einen besseren Opferschutz

Nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz soll der Opferschutz besser werden. Endlich. Nun müssen auch Gesetzeslücken geschlossen werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Til Knipper

Es ist und bleibt beschämend, wie sich die Politik gegenüber den Opfern des Terroranschlags vom Breitscheidplatz verhalten hat. Auch fast ein Jahr nach der Tat, die zwölf Menschen das Leben kostete, bei der 70 weitere zum Teil schwer verletzt wurden, hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel weder schriftlich noch im persönlichen Gespräch an die Betroffenen gewendet.

Dass Merkel jetzt am Dienstagabend den Markt besucht, mit den Budenbetreibern und Passanten gesprochen, am Tatort eine weiße Rose niedergelegt hat und am Montag Verletzte und Hinterbliebene im Bundeskanzleramt empfängt, ist ein Zeichen dafür, dass die Bundeskanzlerin endlich begriffen hat, dass die Menschen von der Politik erwarten, dass sie auf ihr Leid reagiert. Besser spät als nie sind das also erste kleine Schritte in die richtige Richtung, denen jetzt schnell weitere und größere folgen müssen.

Insofern ist den Forderungen von Kurt Beck, dem Opferbeauftragten des Bundes, uneingeschränkt zuzustimmen, die er am Mittwoch in seinem Abschlussbericht dem Bundeskabinett vorgestellt hat. Kernpunkte sind für Beck höhere Entschädigungen und der Aufbau zentraler Anlaufstellen für Opfer auf Bundes- und Landesebene. Härteleistungen von 10.000 Euro für einen nahen Angehörigen seien, so Beck, deutlich zu niedrig. Ausländische Opfer dürften nicht schlechter gestellt sein als deutsche. Auch die dauerhafte Bestellung eines Opferbeauftragten ist sinnvoll, weil sich die Politik nicht nur auf die Verhinderung solcher Anschläge beschränken darf.

Gesetzeslücken müssen geschlossen werden

Gesetzeslücken müssen geschlossen werden, damit die Höhe der Entschädigung nicht davon abhängt, ob bei der Tat ein Kraftfahrzeug oder eine Bombe benutzt wurde. Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Es darf nicht sein, dass Hinterbliebene ihre Wohnungen verlieren, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können oder unangemessen lange auf die Auszahlung von Entschädigungen warten müssen. Wenn die Bundesregierung jetzt verspricht, sie wolle Becks Forderungen schnell umsetzen, dann muss sie ihren Worten auch umgehend Taten folgen lassen. Denn versprochen hat sie die schnelle und unbürokratische Hilfe schon im Januar.

Bewunderung verdienen die Verletzten und die Angehörigen der Verstorbenen, die trotz ihrer Sorgen, ihrer Trauer, ihres Ärgers, ihrer Ängste nicht resigniert haben, die sich Anfang Dezember mit ihrer Not an die Öffentlichkeit gewandt haben, um ihre Rechte einzufordern und die Verantwortlichen auf Länder- und Bundesebene hart zu kritisieren.

Auch deswegen sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede auf der Gedenkfeier betonen, dass terroristische Taten wie der Anschlag am Breitscheidplatz nicht den zufällig anwesenden Besuchern des Weihnachtsmarktes galten, sondern einen Anschlag auf das gesamte Land und die Art, hier zu leben, darstellen. Das könnte für die Verletzten und die Angehörigen der Verstorbenen die lange vermisste Geste des Mitgefühls sein und dazu führen, dass sie sich nicht länger ignoriert fühlen.

Zur Startseite