Urteil des Bundesgerichtshofs: Klaus Wowereit wäre besser locker geblieben
Der Ex-Regierende hielt für sein Privatleben, was nicht sein Privatleben war. Die Korrektur dieses Verständnisses war überfällig. Ein Kommentar.
Pech für den Partymeister. Anders als erhofft wollte der Bundesgerichtshof die Berliner „Paris Bar“ nicht zum stillen Örtchen erklären, an dem sich Regierende von Politik und Presse entspannen dürfen. Also muss es Klaus Wowereit dulden, dass ihn dort ein Paparazzo abschoss, zumal die Medien seine ausgestellte Lockerheit mit einer bevorstehenden Vertrauensabstimmung kontrastierten. Im Ergebnis eine überfällige Korrektur von etwas verklemmten Urteilen der Hauptstadt-Justiz, die allzu oft meint, sich schützend vor Politiker werfen zu müssen, wenn deren privates Leben in ihr öffentliches hineingezogen wird. Doch so ist es nun mal – und so ist es auch richtig, wenn das Private für Amt oder Mandat bedeutsam wird. Es war daher eine unglückliche Idee des SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach, der Presse Berichte über Vorwürfe seiner Ex-Frau verbieten zu wollen, die ihn als Minister-Kandidaten schlechtreden wollte. Lauterbach hat sich selbst korrigiert, bevor es die Bundesrichter taten. Wowereit dagegen wollte es wissen. Nun wissen es alle: Spitzenpolitiker leben ein Leben mit, für und in der Öffentlichkeit. Das ist Demokratie. Mitleid brauchen sie keines.