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Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat Amthor bereits zurückgezogen.
© Jens Büttner/dpa

Nach der Lobby-Affäre: Keine Ermittlungen gegen Philipp Amthor aufgenommen

Wegen Amthors Engagement für ein Start-up wurde Anzeige gegen ihn erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat nach einer Prüfung keine Ermittlungen eingeleitet.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht keinen Anfangsverdacht gegen Philipp Amthor (CDU) wegen dessen politischem Engagement für das New Yorker Start-up-Unternehmen Augustus Intelligence bestätigt. Das gab die Behörde am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Dort heißt es, dass die Generalstaatsanwaltschaft geprüft habe, „ob das beschriebene politische Engagement des Abgeordneten für ein New Yorker Start-up den Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit und einer Bestechung von Mandatsträgern u.a. ergibt.“ Die Ermittlungen würden allerdings nicht aufgenommen, da kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten bestünde.

Das Verfahren werde eingestellt. Zur Begründung heißt es, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen, ob Amthor einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten habe. Zudem stellten mandatsunabhängige Einkünfte grundsätzlich keine verbotene Zuwendung dar.

Der EU-Parlamentarier und Satiriker Nico Semsrott (Die Partei) gab selbst an, die Strafanzeige gestellt zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte dies nicht.

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Amthor war in die Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, dass er sich für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt und dafür im Gegenzug Aktienoptionen erhalten hatte. Der 27-Jährige bezeichnete diese Tätigkeit inzwischen als Fehler und hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben beendet. Die ihm eingeräumten Aktienoptionen habe er zurückgegeben. Wegen der Vorwürfe hatte er seine Ambitionen auf den CDU-Landesvorsitz in Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben.

Die Affäre hat Bewegung in die Gespräche der Koalition über ein verbindliches Lobbyregister gebracht. Union und SPD einigten sich Anfang Juli nach langem Zögern auf die Einführung schärferer Transparenzregeln für Interessensvertreter gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern.

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