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Bundeswehrsoldaten nahe Kundus.
© picture alliance / dpa

Urteil des BGH: Keine Entschädigung für Kundus-Opfer

Der Bundesgerichtshof hat Entschädigungsforderungen von Opfern des Luftangriffs im afghanischen Kundus abgelehnt - und traf eine Grundsatzentscheidung.

Deutschland muss für die Bombardierung zweier Tanklastzüge nahe der afghanischen Stadt Kundus, bei der 2009 zahlreiche Zivilisten und auch Kinder starben, keinen Schadenersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag bestätigt. Der BGH verneinte zudem im Grundsatz, dass die Bundesrepublik für fahrlässige Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haften muss. (AZ: III ZR 140/15).

Der Rechtsanwalt der afghanischen Kläger, Karim Popal, hatte schon im Vorfeld angekündigt, bei Ablehnung der Schadenersatzansprüche Verfassungsbeschwerde einzulegen und gegebenenfalls auch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anzurufen.

Beim dem Luftangriff bei Kundus wurden in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von Taliban entführte Tankzüge und die sich in nächster Nähe befindlichen Menschen bombardiert. Der damalige Oberst der Bundeswehr, Georg Klein, forderte den Bombenabwurf an, ausgeführt wurde er von US-Flugzeugen. Klein war aufgrund der Angaben eines Informanten davon ausgegangen, dass sich ausschließlich Taliban-Kämpfer an den Fahrzeugen aufhielten, was jedoch falsch war. Spätere strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein wurden von der Bundesanwaltschaft eingestellt. (rtr)

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