Prüfauftrag von Merkel ist abgeschlossen: Kein Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland
Kanzlerin Merkel wollte touristische Reisen unterbinden. Ein Regierungssprecher teilt nun mit: Urlaub im Ausland bleibt erlaubt.
Urlaubsreisen ins Ausland werden trotz der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. Ein Regierungssprecher verwies auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend auf die geltenden Bestimmungen für Reisende. „Eine darüber hinausgehende rechtliche Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant“, fügte er hinzu.
Ein von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erteilter Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als abgeschlossen.
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Angesichts der hitzigen Diskussion über Urlaub auf Mallorca hatte die Bundesregierung erwogen, touristischer Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Es könne doch nicht sein, dass man nicht in der Lage sei zu verhindern, dass Menschen nach Mallorca fliegen, aber in Flensburg ein 15-Kilometer-Bewegungsradius durchgesetzt werden könne, hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch bei ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten gesagt. Die zuständigen Ressorts wurden gebeten, die juristischen Möglichkeiten zu prüfen. In Belgien und Großbritannien gibt es Ausreiseverbote für touristische Zwecke.
Nachdem Mallorca am 14. März von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen wurde, boomen Urlaubsbuchungen für die Balearen-Insel. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde aufgehoben, weil die Zahl der Neuinfektionen dort unter 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesunken war. Damit wurde der Urlaub auf Mallorca wieder ohne Quarantäne und Testpflicht bei der Rückkehr möglich.
Appell an Bürgerinnen und Bürger
„Die Bundesregierung bittet weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen Risiken von Reisen im In- und Ausland abzusehen“, erklärte der Regierungssprecher. „Auf die bestehenden Einreisebestimmungen, insbesondere die neue Testnachweispflicht für Beförderungen im Luftverkehr aus dem Ausland sowie auf die Test- und Quarantänepflichten bei der Rückreise aus Risikogebieten, wird verwiesen.“
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Zumindest eine generelle Corona-Testpflicht für alle Passagiere, die nach Deutschland fliegen, wurde inzwischen eingeführt und gilt ab Dienstag. Dafür muss man bereits vor dem Start im Abflugland einen Test machen. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen.
Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden. Sie soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.
Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben. Schon bisher gab es Testpflichten für Reisende - aber nur bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohen Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer Einstufung durch die Bundesregierung. So muss man einen negativen Test vor der Einreise vorweisen, wenn man aus „Hochinzidenzgebieten“ mit besonders vielen Infektionen und aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommt. (dpa)
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