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Schöne Kulisse fürs Shopping: Weihnachtsdeko am Ku'damm
© REUTERS/Fabrizio Bensch

Verkaufsoffener Sonntag in Berlin: Kann Shopping "seelische Erhebung" sein?

Malen, musizieren, spazieren: Der Sonntag ist geschützt, weil er Zeit für nicht alltägliche Dinge bietet. Wie steht es da mit dem Einkaufen? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ariane Bemmer

Die Abstimmung auf der Homepage des Tagesspiegels ist von einem klaren Votum weit entfernt: Von knapp 1350 abgegebenen Stimmen zur Frage „Sind Sie dafür, dass Geschäfte auch am Sonntag öffnen dürfen?“ gingen etwas mehr als 40 Prozent an die Position „Nein, der Ruhetag ist gesellschaftlich wichtig“ und 55 Prozent an „Ja, das würde mehr Spielraum für Einkäufe geben“. Der Rest gab sich unentschieden. Und unentschieden ist auch die Lage im Alltag – was vor allem im Dezember unübersehbar wird.

Seit 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das Shopping an allen vier Adventssonntagen erlaubt hatte, vom Bundesverfassungsgericht gekillt wurde, ist vorm Shopping wieder Recherche nötig. 2018 öffnen die Läden an diesem zweiten Advent und am vierten, 2017 und 2016 waren der erste und der dritte Advent verkaufsoffen, 2015 auch der vierte. Brandenburg regelt seine Öffnungszeiten wieder anders, wie überhaupt jedes Bundesland öffnet oder geschlossen lässt, wie es ihm gefällt. Das ist so seit der Grundgesetzänderung von 2006, die der da bereits 50 Jahre währenden Bundeszuständigkeit ein Ende setzte und sie den Ländern übergab (woraufhin die aus den Ladenschluss- erst einmal die Ladenöffnungszeiten machten).

Die Streitereien um die Sonntagsruhe wirken antiquiert

Aber auch 2006 ist heute lange her – und nicht mal auf ein gemeinsames halbwegs übersichtliches Informationsportal im Internet hat man sich seither verständigt, als würde es nicht Zigtausende Kilometer Ländergrenze innerhalb von Deutschland geben und noch viel mehr Menschen, die hüben wie drüben einkaufen gehen. In Zeiten tagtäglich neu entwickelter Internet-Angebote wirkt das einerseits geradezu befremdlich analog – und passt damit andererseits wieder bestens zu den ohnehin antiquiert wirkenden Streitereien um den besonderen Wert der Sonntagsruhe.

Nahezu alle Debatten, die sich um Arbeit drehen, werden unter den Großbegrifflichkeiten Digitalisierung und Globalisierung geführt. Beide stehen je für dramatische Angebots- wie auch für Verfügbarkeitserweiterung und taugen letztlich als Indiz dafür, dass sich arbeitszeitliche Regulierungen, wie sie bisher üblich sind, auf Dauer nicht halten lassen. Auch im Einzelhandel nicht. Oder gerade dort nicht?

Laut dem Statistikportal Statista wächst die Zahl der Menschen, die Shopping als liebste Freizeitbeschäftigung nennen, und der Abstand zum Spitzenreiter, dem Gärtnern, ist zwischen 2016 und 2018 von 2,5 auf 1,0 Prozentpunkte geschrumpft. Wenn das so weitergeht, kehrt sich die Reihenfolge in absehbarer Zeit um. Würde oder müsste gar das etwas für die Sonntagsruhe bedeuten?

Es geht um die "seelische Erhebung". Das kann Shopping nicht bieten.

Keine Pause machen, hamsterradeln und dann umfallen

Die besondere Stellung des Sonntags leitet sich aus der religiösen Tradition vom freien siebten Tag ab und sollte dem sonntäglichen Gottesdienst einen Rahmen sichern. Die deutsche Gesetzgebung führt die Sonntagsruhe im Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung (WRV). Dort heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Das ist eine Besonderheit, weil der „Schutzzweck“ explizit genannt wird, was sonst nicht vorkomme, wie der Jurist Wolfgang Mosbauer in einem Beitrag der Reihe „Schrift zum öffentlichen Recht“ feststellt: „In der Nennung des Schutzzwecks unterscheidet sich Art. 139 WRV ganz erheblich von anderen Verfassungsnormen, die sprachlich eine ähnliche Struktur aufweisen.“

Was genau ist die seelische Erhebung sein könnte, erläutert Mosbauer ebenda: „etwa eine Beschäftigung mit Kunst und Musik“ oder „eine Teilnahme am Gottesdienst sowie Aktivitäten in der Natur, in Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften sowie im Familien- und Freundeskreis“. Ziemlich viel also, aber: „Beim Einkaufen ist nicht zu erkennen, was zur seelischen Erhebung führen soll.“

Shopping macht glücklich, das belegen Studien

Der Beitrag erschien 2007. Seither hat das Hobby Shopping deutlich Boden gewonnen, zahlreiche Studien haben den (unter Umweltgesichtspunkten allerdings fatalen) Zusammenhang von Einkaufen und Glück nachgewiesen: Freundinnen verbringen fröhliche Stunden zwischen Kleiderständern und Umkleidekabinen, Familien hüpfen in Möbelhäusern probeweise in neuen Einrichtungen herum.

Wer will festlegen, dass es sich dabei nicht um seelische Erhebung handelt? Zumal wenn die Shopping-Freunde berufstätig sind, ihnen an den anderen Tagen der Woche der gänzlich von sonstigen Verpflichtungen freie und stressfreie Einkaufsbummel kaum möglich ist.

Andererseits führte die Aufgabe der Sonntagsruhe zu einer weitreichenden Gleichheit der Wochentage. Ohne die staatlich verordnete Ruhephase wäre auch die individuelle Pause gefährdet, die man sich im Alltag selbst verordnen muss. Es könnte so weit kommen, dass die Menschen in einer 24/7-Welt gar nicht mehr innehalten und einfach immer weiter hamsterradeln, bis sie erschöpft umfallen. Eine Entwicklung, die mit der digitalisierten Arbeit-4.0-Welt und der Roboterkonkurrenz ohnehin befördert wird. Dort ist sie als Gefahr erkannt.

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