Etatstreit in den USA: Kann es auch in Deutschland zum Shutdown kommen?
In den USA darf der Staat in Folge des Haushaltsstreits nichts mehr ausgeben, Behörden sind zu, Bedienstete im Zwangsurlaub, die Touristen müssen sogar die Nationalparks verlassen. Und in Deutschland, kann so etwas auch passieren? Nein - und der Grund liegt in den unterschiedlichen politischen Systemen beider Länder.
Kann das auch bei uns passieren? Kein gültiger Etat? Der Staat darf nichts mehr ausgeben? Bedienstete müssen in unbezahlten Zwangsurlaub? Die Antwort lautet: Nein. Der Grund: Es ist eine Frage des politischen Systems. Es ist der Unterschied zwischen Präsidialregierung und Parlamentarismus. Und der zwischen strikter Gewaltentrennung und pragmatischer Gewaltenverknüpfung. Die Amerikaner haben ein Regierungssystem mit einem direkt gewählten Präsidenten, der die Regierung bildet.
Diese geht nicht aus dem Parlament hervor, das zudem aus zwei gleichberechtigten Kammern besteht, deren Mehrheiten oft nicht übereinstimmen. Damit haben sich die Amerikaner eine Verfassung gebaut, die recht blockadeanfällig ist. Drei Seiten sind daran beteiligt. Hat ein demokratischer Präsident keine Mehrheit im Kongress, also im Repräsentantenhaus und im Senat, dann besteht die Blockade zwischen Legislative und Exekutive. Sie müssen sich einigen. Klappt das nicht, dann ist wegen der Budgethoheit des Parlaments kein rechtmäßiger Etat vorhanden.
Hat ein Präsident in einer Kammer eine Mehrheit, in der anderen nicht (so wie jetzt), verlagert sich die Blockade in die Legislative hinein. Das System erinnert an die kontinentaleuropäischen Verfassungsmonarchien im19. Jahrhundert, in denen die Exekutive alleinige Sache des Monarchen war, das Budgetrecht aber beim Parlament lag. Streit war programmiert, wenn die Parlamentsmehrheit nicht monarchenfreundlich war. Das war ein Grund, in Deutschland am Ende des Kaiserreichs den Weg hin zum parlamentarischen System nach britischem Vorbild einzuschlagen.
Mit dem Grundgesetz wurde das nach dem Weimarer Zwischenspiel einer Mischform von Präsidialsystem und Parlamentarismus vollendet. Die Bundesrepublik ist eine rein parlamentarische Demokratie. Die Regierung geht daher aus dem Parlament hervor. Es gibt einen Zwang zur Mehrheitsbildung. Eine Bundesregierung hat daher keine Blockade aus dem Bundestag heraus zu fürchten, denn Exekutive und Mehrheit in der Legislative sind immer eins. Bei einer Minderheitsregierung wäre das anders, aber die hat es im Bund noch nie gegeben.
Im deutschen System kann Blockadepolitik über den Bundesrat ausgeübt werden, wenn dort die Regierung keine eigene Mehrheit hat. Der Bundesrat ist aber keine gleichberechtigte zweite Kammer wie der US-Senat. Die Länderkammer kann etwa 40 Prozent der Gesetze stoppen, sonst hat sie nur ein suspensives Veto, das von der Bundestagsmehrheit überstimmt werden kann. Dazu gehört auch der Bundeshaushalt – er ist nicht an die Zustimmung des Bundesrats gebunden, sondern nur ein so genanntes Einspruchgesetz.
Allenfalls bei einer oppositionellen Zweidrittelmehrheit in der Länderkammer könnten Regierung und Bundestagsmehrheit ins Leere laufen. Kurz davor war es 2005, als die rot-grüne Regierung jeden Rückhalt in den Ländern verloren hatte. Einsprüche des Bundesrats gegen den Bundeshaushalt gab es so nur 2004 und 2005. Und das obwohl ein ungeschriebenes Gesetz gilt: Der Bundesrat nimmt zwar Stellung zum Bundesetat, aber er behindert ihn nicht.
Albert Funk