zum Hauptinhalt
Ein Mitarbeiter der IT-Stelle der hessischen Justiz veranschaulicht am 11.01.2017 in Bad Vilbel (Hessen), wie eine elekronische Fußfessel getragen wird. Islamistische Gefährder sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Bildfunk+++
© dpa
Update

Nach Terroranschlag am Breitscheidplatz: Kabinett beschließt Fußfessel für islamistische Gefährder

Konsequenz aus dem Anschlag von Berlin: Islamistische Gefährder sollen nach dem Willen des Bundeskabinetts künftig besser überwacht werden können. De Maizière macht Druck.

Islamistische Gefährder, von denen jederzeit ein Anschlag droht, sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) hatten sich vor wenigen Wochen auf Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin verständigt. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und Gefährdern sind Teil des Maßnahmenpakets.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Bundesländer aufgefordert, ebenfalls erleichterte Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei islamistischen Gefährdern zu schaffen. „Fußfesseln sind kein Allheilmittel, sie sind aber ein wichtiges Instrument, um die Überwachung von Personen zu erleichtern“, sagte der Minister am Mittwoch in Berlin.

Der Berliner Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember bei dem Anschlag auf den Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und rund 50 teils schwer verletzt. Er war den Behörden als Gefährder bekannt und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm lange keine Papiere ausgestellt hatte. Zugleich beschloss die Bundesregierung am Mittwoch eine Nachbesserung des BKA-Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen April die umfangreichen Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte damals unverhältnismäßige Eingriffe bemängelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei zum Teil nicht ausreichend geschützt. (dpa)

Zur Startseite