zum Hauptinhalt
Vorbehalte hat das Justizministerium wegen der Strafbarkeit für Mediziner, die sterbenden Patienten helfen.
© Norbert Försterling dpa

Entscheidung im Bundestag: Justizministerium hat Bedenken gegen Sterbehilfe-Verbot

Am Freitag stimmt der Bundestag über das Gesetz zur Sterbehilfe ab. Ausgerechnet der aussichtsreichste Entwurf entspricht nicht den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums.

Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) hat Vorbehalte gegen das angestrebte Verbot organisierter Sterbehilfe. Eine Regelung, die eine „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung unter Strafe stelle, berge „das Risiko, dass Mediziner, die mehrfach Suizidbeihilfe leisteten, mit Strafbarkeit bedroht würden“, heißt es in einer internen Stellungnahme an Abgeordnete des Bundestags.

Die Kritik ging bereits 2014 an das Parlament, gilt aber für den aussichtsreichsten der vier aktuell diskutierten Entwürfe, der aus der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sowie rund 270 weiterer Abgeordneter stammt.

Denn auch dieser Entwurf zielt auf ein Verbot der „geschäftsmäßigen“ Förderung von Suizidhilfe. Die Stellungnahme stützt Bedenken der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die Zweifel anmelden, ob der Entwurf dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genüge. Palliativmedizinisch tätige Ärzte, die ihre sterbenden Patienten berieten und ihnen Medikamente verschrieben, könnten sich strafbar machen, hieß es. Das Justizministerium wollte seine Einschätzung bis zum Abschluss der Beratungen geheim halten und gab sie erst auf Druck des Berliner Verwaltungsgerichts heraus.

Viele Abgeordnete wollen dem Geschäft ein Ende setzen

Gern würden viele Abgeordnete im Bundestag dem Geschäft mit der Sterbehilfe ein Ende setzen. In den Entwürfen, über die am Freitag dazu befunden werden soll, reicht das geplante Verbot am weitesten in dem Vorschlag aus der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sowie rund 200 weiterer Abgeordneter. Sie fordern, die „geschäftsmäßige Förderung“ der Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Angedroht werden bis zu drei Jahren Haft.

Treffen könnte ein solches Verbot auch Vereine wie die des früheren Hamburger Senators Roger Kusch, die Sterbewillige unterstützen und begleiten. Kusch behauptet zwar, er arbeite ohne Gewinnabsicht, dennoch könnten Gerichte sein Wirken als „geschäftsmäßig“ einstufen, weil es auf Wiederholung angelegt ist. Auch in anderen Gesetzen kommt es bei dem Merkmal „geschäftsmäßig“ nicht auf Erwerbsziele an.

Doch das Justizministerium von Heiko Maas (SPD) hat Bedenken: Eine Regelung, die eine „geschäftsmäßige Förderung“ der Selbsttötung unter Strafe stelle, berge „das Risiko, dass Mediziner, die mehrfach Suizidbeihilfe leisteten, mit Strafbarkeit bedroht würden“, heißt es in einer internen Stellungnahme an Abgeordnete des Bundestags.

Auch Bundestagsverwaltung monierte Entwurf

Die Kritik schließt sich an ein Gutachten der Bundestagsverwaltung an, die einen möglichen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot monierte. Ärzte könnten sich strafbar machen, zumal wenn sie im Palliativbereich, bei der Hilfe für sterbende und leidende Patienten, auf deren Wünsche eingingen.

Ein zweiter Entwurf, an dem die grüne Fraktionschefin Renate Künast beteiligt ist, fordert dagegen nur, „gewerbsmäßige“ Suizidhilfe zu bestrafen. Ob davon Vereine wie die des Sterbehelfers Kusch erfasst würden, ist offen.

Das Justizministerium hatte einzelne Abgeordnete zu den Fragen beraten. Die Stellungnahmen wurden jedoch nicht öffentlich, weil das Parlament nach Meinung des Ministeriums unbeeinflusst und ausschließlich nach seinem Gewissen entscheiden sollte. Erst nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels gab die Regierung, die sich offiziell aus der Debatte heraushalten wollte, die Informationen heraus. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte auf die Bedeutung der rechtlichen Maßstäbe für die Diskussion hingewiesen.

Zur Startseite