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Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).
© Kay Nietfeld/dpa

Geplante Neuregelung: Justizministerin Barley schwächt Entwurf für neue Mietpreisbremse ab

Hält die Mietpreisbremse, was ihr Name verspricht? Nein, sagen die Experten. Nur in Gegenden, in denen die Mieten extrem schnell steigen, entfaltet sie die erwünschte Wirkung. Deshalb wird am Gesetz von 2015 herumgeschraubt.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt. Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt

Nach einem Anfang Juni von Barley präsentierten Referentenentwurf hätten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren sollen. Die Union hatte jedoch kritisiert, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im neuen Entwurf heißt es jetzt, die begrenzte Umlage solle nur noch für Gebiete greifen, „in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. In allen anderen Gebieten bliebe es damit bei der bisherigen Höhe von elf Prozent.

Für die entsprechende Einstufung der Gebiete sind die Landesregierungen zuständig. Gemäß dem neuen Entwurf darf, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen.

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, wenn sie zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einer Geldbuße von bis zu 100 000 Euro rechnen.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sagte, die Umlage sorge für massive Mietsteigerung und die Verdrängung von Mietern. „Statt die Umlage ganz abzuschaffen, knickt Bundesjustizministerin Barley in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ein“. Die Grünen schlugen vor, die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte erfreut auf die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartet aber „letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt“. Der Deutsche Mieterbund nannte den Gesetzentwurf in seiner neuen Fassung „enttäuschend“.

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Die FDP forderte erneut die Abschaffung der Mietpreisbremse. Der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, sagte: „Das Herumdoktern an einer gescheiterten Maßnahme macht es nicht besser.“ Der beste Mieterschutz sei ausreichender Wohnraum. Dafür brauche es weniger Bürokratie und eine Senkung der Baukosten.

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Die meisten Bundesländer haben von der darin geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Mietpreisbremse per Rechtsverordnung für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt einzuführen. Stand April 2018 galt sie in 313 Gemeinden. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verlangsamt sich der Anstieg der Mieten durch Anwendung des neuen Werkzeugs nur da, wo die Mieten vorher um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen waren.

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