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Die Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Brigitte Zypries.
© dpa

Bundestag debattiert über Ceta und TTIP: Investorenschutz? Ja, aber...

Regierungskoalition und Opposition liefern sich im Bundestag einen hitzigen Schlagabtausch über den umstrittenen Investorenschutz in den Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA. Die Bundesregierung will sich für Transparenz bei den Schiedsgerichten einsetzen.

Der Bundestag ist erneut zum Schauplatz einer hitzigen Debatte über die geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU sowie Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) geworden. Bei dem verbalen Schlagabtausch zwischen der Regierungskoalition und der Opposition wurde am Freitag deutlich, dass zahlreiche Vertreter der Regierungsfraktionen unter bestimmten Umständen die in den Abkommen vorgesehenen umstrittenen Klauseln zum Investorenschutz (ISDS) mittragen können, während sie von der Opposition abgelehnt werden.
Schon bei einer Bundestagsdebatte im September hatte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisiert, die Abkommen Ceta und TTIP seien „voller Privilegien für die Konzerne und voller Nachteile für die mittelständische Wirtschaft“. In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission eine Online-Konsultation zum Investorenschutz abgehalten, an der sich 150 000 Bürger, Verbände, Organisationen und Firmen beteiligten. 97 Prozent lehnten dabei die internationalen Schiedsgerichte ab, die vom nationalen Rechtsweg abgekoppelt sind. Die Schiedsgerichte sollen Unternehmen die Möglichkeit sichern, bei Investitionen in den Partnerländern gegen eine mögliche Diskriminierung vorzugehen, ohne ihre Klage vor nationalen Gerichten einreichen zu müssen.
Die wettbewerbspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Dröge, forderte am Freitag, dass sich der Bundestag angesichts des Ergebnisses der Konsultation der EU-Kommission klar positionieren müsse. Das Parlament solle sagen, „dass wir keine Schiedsgerichte in TTIP und Ceta akzeptieren werden“, verlangte Dröge.

CDU-Politiker Pfeiffer spricht von "Empörungsindustrie"

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Joachim Pfeiffer (CDU), entgegnete, die Konsultation der Brüsseler Behörde zu den Schiedsgerichten sei „keine Bürgerbefragung“ gewesen, sondern eine fachliche Umfrage. 145 000 der 150 000 eingegangenen Stellungnahmen seien dabei von „Organisationen der Empörungsindustrie“ vorgefertigt gewesen, sagte Pfeiffer.
Der Begriff der „Empörungsindustrie“, den Pfeiffer offenbar für globalisierungskritische Nichtregierungsorganisationen gebrauchte, rief wiederum den Linken-Abgeordneten Alexander Ulrich auf den Plan. Wenn man alle Bürger, die sich bei der Konsultation negativ über die umstrittenen Schiedsgerichte geäußert hätten, in eine Ecke stelle, verstärke man noch die Politikferne vieler Menschen, argumentierte Ulrich.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Brigitte Zypries, verteidigte im Grundsatz die Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA. Deutschland sei als Exportnation auf einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr angewiesen, sagte die SPD-Politikerin. Mit Blick auf die auch im TTIP-Abkommen bislang vorgesehenen Investorenschutz-Klauseln sagte Zypries, dass die Bundesregierung im Austausch mit der EU-Kommission und den beteiligten Interessengruppen zu einer Regelung beitragen wolle, „die insgesamt zu mehr Transparenz und Offenheit führt“.

Zypries weist Kritik an Gutachten als "Unverschämtheit" zurück

Als „Unverschämtheit“ bezeichnete Zypries indes den Vorwurf der Linken, bei einer vom Wirtschaftsministerium zum Ceta-Abkommen im vergangenen Herbst vorgelegten Expertise habe es sich um ein Gefälligkeitsgutachten gehandelt. In dem Gutachten hatte Stephan Schill vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht in Heidelberg dargelegt, dass durch den Investorenschutz der Handlungsspielraum der Gesetzgeber in Deutschland nicht nennenswert eingeschränkt werde. „Eine pauschale Ablehnung eines Investitionsabschutzabkommens hilft uns nicht weiter“, sagte auch der CDU-Abgeordnete Heribert Hirte. Es sei allerdings darüber nachzudenken, bei der Auswahl der Richter an den Schiedsgerichten künftig die Zustimmung des Bundestages einzuholen. Zudem sei zu erwägen, ob der Bundesgerichtshof (BGH) in Zukunft Anfragen von Schiedsgerichten entgegennehmen dürfe. Bisher bestehe diese Möglichkeit nicht, sagte Hirte.

Zweite Instanz an Schiedsgerichten gefordert

Auch der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese (SPD) erklärte, die Schiedsgerichte bedürften größerer Transparenz. Er forderte die Schaffung einer zweiten Instanz, in der Schiedssprüche überprüft werden könnten. Der Vizechef der Linken-Fraktion, Klaus Ernst, kam derweil auf die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland wegen des beschleunigten Ausstiegs aus der Atomenergie zu sprechen, über die ein Schiedsgericht in Washington entscheidet. Die Bundestagsabgeordneten seien nicht umfassend über den Inhalt dieser Klage informiert worden, kritisierte Ernst. An Schiedsgerichten hätten ausschließlich Unternehmen ein Interesse, nicht aber Bürger oder Verbände. „Warum ein Staat daran Interesse haben soll, das entzieht sich meiner Kenntnis“, sagte Ernst.

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