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Der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
© dpa

„Keinen Bedarf“: Innenministerium stoppt Studie zu Rassismus in Polizeiarbeit

Bundesinnenminister Horst Seehofer hält eine Studie zu Racial Profiling für nicht sinnvoll. Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Die von der Bundesregierung erwogene Studie zum sogenannten Racial Profiling bei der Polizei kommt nicht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) halte eine Studie unverändert nicht für sinnvoll, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Sonntag. Zuvor hatte „Zeit Online“ berichtet. Das Portal zitierte einen Ministeriumssprecher, dass es nach Ansicht von Minister Horst Seehofer „keinen Bedarf“ dafür gebe.

Innen- und Justizministerium hatten die Studie Anfang Juni zumindest erwogen - um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden. „Wir werden eine solche Studie, wie ECRI sie empfohlen hat, nicht in Auftrag geben“, sagte der Sprecher des Innenministeriums der dpa.

Von Racial Profiling bei der Polizei spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne einen konkreten Anlass, kontrolliert werden.

Ein Sprecher des Justizministeriums wollte den Vorgang am Sonntag nicht kommentieren, verwies aber auf eine frühere Aussage des Hauses: „Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist eine Studie zu Racial Profiling - bezogen auf den Bund und die Länder - ein wichtiger Schritt, um fundierte Erkenntnisse über das Phänomen zu erlangen und darauf aufbauend über mögliche Gegenmaßnahmen zu diskutieren.“

Das Innenministerium begründete Seehofers Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist. Das gelte im Besonderen für die Bundespolizei. „Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. „Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen.“ Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Zudem erteilte Seehofer Forderungen nach der Einrichtung eines Polizeibeauftragten beim Bund eine Absage. „Von dem Vorschlag halte ich wenig, und ich achte stets darauf, dass die Maßnahmen, die wir treffen, etwas bewirken“, sagte der CSU-Minister der „Welt am Sonntag“. Die Grünen hatten für die Einrichtung eines Polizeibeauftragten plädiert, sind aber mit diesen Plänen im Bundestag gescheitert. (dpa)

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