Beschlüsse des Impfgipfels: In erster Aprilwoche nur 20 Impfdosen pro Hausarztpraxis
Nach Ostern soll auch in Hausarztpraxen geimpft werden. Grenzregionen bekommen mehr Impfstoff. Die Ergebnisse des Gipfels im Überblick.
Deutsche Grenzregionen zu Tschechien, Tirol und Frankreich sollen zusätzliche Corona-Impfdosen erhalten. Dies betrifft das Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen und Thüringen, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsident:innen der Länder hervorgeht.
Deutschland erhält danach aus einer zusätzlichen Biontech-Lieferung über die EU 580.000 Dosen, von denen ein erheblicher Teil an die Regionen verteilt werden soll. Hintergrund ist die starke Verbreitung der britischen oder südafrikanischen Virus-Varianten in Tschechien, der französischen Region Moselle und Tirol.
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270.000 zusätzliche Impfdosen sollen genutzt werden, um die Hausärzte schneller einzubeziehen. Impfungen dort könnten in der Woche nach dem 5. April starten, also nach Ostern. Zunächst sollen aber nur rund eine Million Impfdosen für die Arztpraxen vorgesehen sein, für die letzte Aprilwoche werden mehr als 3,1 Millionen angestrebt.
Hier die weiteren Punkte des Papiers:
- „Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können.“
- „Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen.“
- „Dennoch ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.“
- „Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach geltender Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vergeben.“ Die Impfreihenfolge soll also nicht aufgeweicht werden. [Mehr zum Thema: Warum der Vergleich von Astrazeneca mit Pille-Nebenwirkungen hinkt (T+)]
- Offen bleibt laut Beschlussvorlage, ab wann die Impfungen in den Praxen beginnen kann. Dazu heißt es im Beschluss: „Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der XX. KW an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft.“ Wahrscheinlich ist aber ein Start in der Kalenderwoche 14, also zwischen 5. und 11. April, weil dann Zusatzimpfstoffe von Biontech an die Arztpraxen gehen sollen.
- Zum Vorgehen bei den Impfungen in den Praxen heißt es: „Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV) verbunden sind, zu impfen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) wird zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht. Daher erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen."
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