Anklage gegen Bundeswehr-Offizier: Im Fall Franco A. kommt es nun doch zum Terrorprozess
Der Bundesgerichtshof hat eine Anklage gegen den Oberleutnant Franco A. zugelassen. Der wollte als vermeintlicher Flüchtling Anschläge verüben.
Im bizarren Fall des rechtsextremen Bundeswehr-Oberleutnants Franco A. wird es nun doch einen Terrorprozess geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft die von ihr im Dezember 2017 erhobene Anklage gegen den 30-jährigen Offizier zugelassen. Dieser ließ sich als syrischer Flüchtling registrieren und wollte mutmaßlich Anschläge auf prominente Politiker begehen.
Die Taten sollten offenbar Ressentiments gegen vermeintlich islamistische Asylbewerber verstärken. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte jedoch im vergangen Jahr den Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat als nicht hinreichend belegt angesehen und einen Terrorprozess abgelehnt.
Die Frankfurter Richter gaben das Verfahren zu weiteren Vorwürfen gegen A., darunter Verstöße gegen das Waffengesetz, an das Landgericht Darmstadt ab. Die Bundesanwaltschaft reichte sofort beim BGH die Beschwerde ein und setzte sich nun durch. Der BGH hob den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, dort muss nun die Hauptverhandlung gegen Franco A. stattfinden.
Der Fall hatte enormes Aufsehen erregt. Der im April 2017 während eines Einzelkämpferlehrgangs in Hammelburg festgenommene Oberleutnant soll Anschläge auf Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), den ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck sowie weitere bekannte Nazi-Gegner geplant haben.
Franco A. habe aus einer „völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus gehandelt, hält ihm die Bundesanwaltschaft vor. Der Offizier soll für Attentate vier Schusswaffen, mehr als 1000 Schuss Munition und 50 Sprengkörper beschafft haben, zumindest teilweise aus Beständen der Bundeswehr.
Franco A. wollte die Anschläge offenbar als Terror islamistischer Flüchtlinge tarnen, um in der Bevölkerung rassistische Ressentiments zu befeuern. Im Dezember 2015 ließ er sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen als syrischer Flüchtling registrieren. Bei der Anhörung gab er sich als syrischer Christ aus, der in seiner Heimat verfolgt werde.
Franco A. habe fiktive Identität als Asylsuchender nutzen wollen
Dass A. kein Arabisch sprach, irritierte die Dienststelle nicht. Auch eine angebliche Verletzung durch einen Granatsplitter wurde nicht überprüft. Franco A. wurde ein Zimmer in einem Flüchtlingsheim in Bayern zugeteilt und er bekam Taschengeld. Die Bundesanwaltschaft spricht von „Sach- und Geldleistungen im Umfang von insgesamt mehreren tausend Euro“.
In der Anklage wird Franco A. vorgehalten, er habe die fiktive Identität als Asylsuchender für die geplanten Attentate nutzen wollen. Damit habe er die Ermittlungen zu den Anschlägen auf Asylbewerber lenken wollen. „Nach den Vorstellungen des Angeschuldigten sollten seine Anschläge von der Bevölkerung als radikal-islamistische Terrorakte eines anerkannten Flüchtlings aufgefasst werden“, sagt die Bundesanwaltschaft.
Sie sieht eine „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“. Der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „gerade durch einen rechtsnationalistisch gesinnten Bundeswehrangehörigen“ könne in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundeswehr schwächen.
Franco A. flog 2017 auf, als die österreichische Polizei in einer Toilette im Flughafen Wien eine von dem Mann versteckte Pistole fand. Die Bundesanwaltschaft ermittelte auch gegen zwei mögliche Komplizen. Der Terrorverdacht gegen die beiden Männer, einer von ihnen ebenfalls Oberleutnant der Bundeswehr, bestätigte sich jedoch nicht. Offen bleibt, inwieweit Franco A. in ein Netzwerk rechtsextremer Soldaten und Polizisten eingebunden ist.