Pkw-Maut von Alexander Dobrindt: Im Bundesrat gibt es Verfassungsbedenken
Der Verkehrsausschuss des Bundesrats sieht verfassungsrechtliche Probleme bei der geplanten Infrastrukturabgabe. Und kann die Zahlen von Verkehrsminister Dobrindt nicht nachvollziehen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) muss mit starkem Widerstand im Bundesrat gegen seinen Plan einer Pkw-Maut rechnen. Zumindest bei seinen Kollegen in den Verkehrsministerien. Der federführende Verkehrsausschuss der Länderkammer (er wird von SPD und Grünen dominiert) lehnt mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf Dobrindts zur Einführung der Infrastrukturabgabe ab. In 16 Punkten legen die Länderminister detailliert dar, was ihnen an Dobrindts Vorhaben nicht gefällt. Sie sind mehrheitlich sogar der Ansicht, dass der Entwurf der Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstößt – und die Rechte des Bundesrats missachtet. Ob sich das Bundesratsplenum mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit der Empfehlung anschließt, wird sich am 6. Februar zeigen.
Länder wollen mitbestimmen
Unter Punkt 14 der Ausschussempfehlung heißt es, dass nach Ansicht der Länder ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorliegt. Dobrindt hat seinen Entwurf dagegen nur als Einspruchgesetz klassifiziert, der Bundesrat könnte es somit allenfalls in einem Vermittlungsverfahren verzögern. Bei einem Zustimmungsgesetz braucht die Bundesregierung dagegen zwingend eine Mehrheit in der Länderkammer. Diese dürfte nicht ohne Zugeständnisse zu bekommen sein – ob die Maut aus Sicht des Bundestags dann noch finanziell attraktiv wäre, bleibt abzuwarten. Im Extremfall müsste die Streitfrage in Karlsruhe geklärt werden. Die Zustimmungsbedürftigkeit resultiert nach Ansicht des Verkehrsausschusses daraus, dass der Bund sich beim Erheben der Maut auch auf die kommunalen Zulassungsbehörden stützt, die Landesrecht unterliegen. Diese bekämen damit neue Aufgaben, etwa die Ausnahmeprüfung, die umfangreich und kostenträchtig seien. Ohnehin ist der Ausschuss der Meinung, dass die Aufgabenübertragung verfassungswidrig sei. Per Bundesgesetz dürften Aufgaben nicht unmittelbar an die Kommunen übertragen werden. Zudem haben die Länder Bedenken, weil sie eine neue Mischverwaltung von Kraftfahrtbundesamt und kommunalen Zulassungsbehörden fürchten, die aber gegen das Grundgesetz verstoßen würde. In jedem Fall müsse der Bund daher eine Kompensationszahlung, etwa über eine Gebühr, schaffen. Das würde freilich zu höheren Kosten für die Autofahrer führen.
"Kosten voraussichtlich höher"
Erhebliche Zweifel hat der Bundesratsausschuss zudem an der Einnahmen- und Kostenrechnung Dobrindts. Sie sei, wie es in Länderkreisen heißt, völlig undurchsichtig. Weder die von Dobrindt erwarteten Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro im Jahr durch die Belastung von ausländischen Wagen (deutsche Autobesitzer sollen ja durch die gleichzeitige Reduzierung der Kfz-Steuer nicht höher belastet werden) noch die einmaligen Einführungskosten (379 Millionen Euro) und die jährlichen Erhebungskosten (202 Millionen) kann die Ausschussmehrheit nachvollziehen. Die Kosten seien voraussichtlich deutlich höher als erwartet. Der Bund werde daher „keine oder nur sehr geringe Einnahmen erzielen“, heißt es in der Empfehlung mit der Bundesratsdrucksache 648/1/14.
Um den kleinen Grenzverkehr nicht abzuwürgen und die Belastung auf Bundes- und Kreisstraßen hier nicht zu erhöhen, schlägt der Ausschuss vor, in einem 30 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenzen auch die Autobahnen für Ausländer mautfrei zu halten. Für die Nutzung von Bundesstraßen müssen sie im Gegensatz zu Inländern ohnehin nicht zahlen.
Wegen der Kopplung mit der Kfz-Steuerentlastung haben die Länderminister Bedenken, ob Dobrindts Maut mit EU-Recht vereinbar ist. Um auszuschließen, dass deutsche Autofahrer am Ende doch wegen Einwänden aus Brüssel höher belastet werden, fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, bereits im Gesetzgebungsverfahren, spätestens vor der Beschlussfassung im Bundestag, „eine abschließende Stellungnahme“ der EU-Kommission einzuholen.
Albert Funk