Deutsche Nationalhymne: "Heimatland" statt "Vaterland"?
Die Frauenbeauftragte aus dem Familienministerium schlägt vor, die Nationalhymne zu ändern. Die Idee stößt auf Kritik.
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesfamilienministeriums einem Bericht zufolge eine Änderung des Texts der deutschen Nationalhymne. Aus "Vaterland" solle "Heimatland" werden, aus der Zeile "brüderlich mit Herz und Hand" solle "couragiert mit Herz und Hand" werden. Das zitierte die "Bild am Sonntag" aus einem Schreiben der Ministeriumsbeauftragten Kristin Rose-Möhring.
Ihr Rundbrief ging demnach an alle Mitarbeiter des SPD-geführten Ministeriums. Zur Begründung verwies die Frauenbeauftragte demnach auch auf geschlechterneutrale Umformulierungen etwa in der österreichischen Hymne. Aus "Heimat bist du großer Söhne" wurde dort "Heimat großer Töchter und Söhne". Auch Kanada hatte kürzlich eine Änderung seiner Nationalhymne in geschlechtsneutrale Sprache beschlossen.
Kristin Rose-Möhring ist seit 2001 Gleichstellungsbeauftragte und außerdem Vorsitzende des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden (IMA).
Kritik von Historikern und aus der CDU
Der Vorstoß der SPD-Politikerin stieß bei vielen Kommentatoren auf Unverständnis, etwa bei der rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden Julia Klöckner oder dem CDU-Bundestagsabgeordnete Sebastian Steineke.
Andere Kommentatoren nahmen die Gleichstellungsbeauftragte angesichts der teils harschen Reaktionen in Schutz:
Der Historiker Clemens Escher kritisierte, die Gleichstellungsbeauftragte könne doch zunächst beim SPD-Parteitag „im Rahmen der geschlechtergerechten Sprache beantragen, zukünftig nicht nur die Brüder zur Sonne und Freiheit marschieren zu lassen, sondern auch ihre Schwestern“. Gegenüber der Nachrichtenagentur KNA sagte er weiter: "Der Einwand des SPD-Traditionschors würde trotzig lauten: 'Unser sozialdemokratisches Liedgut wird nicht verändert!'“ Escher nannte die Debatte „Wolkenschieberei“. Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes stelle klar, dass Männer und Frauen gleichberechtigt seien.
Es gebe Grund zur Skepsis gegenüber derartigen Vorstößen, so Historiker Escher. Bereits der Autor des Hymnentextes, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874), habe in der zweiten Strophe seines Deutschlandliedes die deutsche Frau neben Treue, Sangeslust und Weingenuss verewigt. Diese „Saufstrophe“ sei tief im 19. Jahrhundert verhaftet. Auch spätere Versuche, die Frau in der Landeshymne unterzubringen, hätten ein eher rückständiges Bild von Weiblichkeit offenbart. (AFP, KNA)
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