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Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt am 10.01.2017 den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.
© dpa

NSU-Prozess: Gutachter hält Zschäpe für voll schuldfähig

Ein Psychiater hat sein Gutachten über die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe abgegeben. Er zweifelt an der Richtigkeit ihrer Aussagen.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß voll schuldfähig. Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage sieht er außerdem die Voraussetzungen für eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung Zschäpes gegeben. Saß sagte, es gebe bei Zschäpe keine Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung. Falls das Gericht der Anklage folge und sie als Mittäterin der NSU-Mordserie mit zehn Toten verurteile, sei "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass Zschäpe bei vorliegender Möglichkeit ihr rechtsextremes Verhalten fortführe. Das Gutachten könnte eine entscheidende Rolle für Zschäpes Strafmaß bekommen.

Gutachter hat Zweifel an Zschäpes Aussagen im NSU-Prozess

Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess, Henning Saß, hat Zweifel an der Selbstdarstellung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe angemeldet. Aus seinen Beobachtungen schließe er bei Zschäpe auf ein „Bemühen um Beherrschung, Kontrolle und Autonomie“ und zugleich Widerstand gegen „Fremdbestimmung“, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Das spreche gegen den von ihr geschilderten Eindruck „einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person“. Vielmehr erscheine Zschäpe als „selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam“.

Saß konnte seinen am Dienstag begonnenen Vortrag erst am Mittwochmittag fortsetzen. Am Morgen hatten Zschäpes Verteidiger erneut eingewandt, sie seien nicht in der Lage, das mündlich vorgetragene Gutachten wortgetreu mitzuschreiben. Für den Nachmittag kündigte Saß an, Zschäpes Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit zu beurteilen. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass. (dpa, AFP)

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