Berlin-Dahlem: Grundbuchamt nennt Kaufpreis für Spahns Millionen-Villa
Jens Spahn hat im Corona-Sommer ein „Baudenkmal in Bestlage“ erworben. Der Preis dafür kann kein Geheimnis bleiben – auch wenn Spahn es gerne so hätte.
Trotz Unterlassungsklagen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegen Presseberichte über seinen millionenteuren Hauskauf in Berlin hat das Amtsgericht Schöneberg den Erwerb und die exakte Höhe des gezahlten Kaufpreises offiziell bestätigt.
Demnach sei es „richtig, dass Herr Jens Spahn und Herr Daniel Funke ein Grundstück im Grundbuchbezirk Dahlem erworben haben“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts an den Tagesspiegel. Spahn und sein Ehemann seien Mitte Oktober als neue Eigentümer eingetragen worden. Auch der Kaufpreis von mehreren Millionen Euro wird in dem Schreiben beziffert.
Spahn lässt Berichte über den exakten Preis sowie die Finanzierung bisher dennoch untersagen. Nach Ansicht seines Anwalts handele es sich um eine Privatangelegenheit und zudem um Informationen, die „ganz offensichtlich rechtswidrig beschafft worden sind“.
Das Landgericht Hamburg hat sich dieser Ansicht vorerst angeschlossen und Spahns Antrag in erster Instanz stattgegeben, auch in einem Verfahren gegen den Tagesspiegel. Es sei der Presse zwar nicht verwehrt, über den Kauf zu berichten. Die Nennung der konkreten Zahlen verletze den Minister jedoch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, heißt es in dem Beschluss (Az.: 324 O 349/20). Ein begründetes Urteil liegt noch nicht vor.
Kredit mit Beziehung
Nach Bekanntwerden des Vorgangs im Sommer wurde der Minister dafür kritisiert, ungewöhnlich viel Geld für einen privaten Hauskauf zu verwenden, während andere Bürgerinnen und Bürger in der Coronakrise um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen müssten.
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Hingewiesen wurde auch darauf, dass Spahn einen erheblichen Teil der Summe über die Sparkasse Westmünsterland finanziert haben soll, einem Kreditinstitut in der Nähe seiner nordrhein-westfälischen Heimat Ahaus, bei dem er als Bundestagsabgeordneter mehrere Jahre im Verwaltungsrat gesessen habe.
Zudem wurden Fragen aufgeworfen, wie der gelernte Bankkaufmann auch angesichts seines Ministergehalts einen solchen Kaufpreis schultern könne.
Statt eine öffentliche Debatte darum uneingeschränkt zuzulassen, entschied sich der Minister dafür, die Gerichte einzuschalten. Auf Anfrage lässt er seinen Anwalt mitteilen, die Informationen aus dem Grundbuchamt seien „nicht öffentlich zugänglich“. „Bloße Neugier“ oder ein „behauptetes journalistisches Interesse“ reichten für eine Einsichtnahme nicht aus.
Eine Information, die in die Debatte gehört
Tatsächlich hat das für den Grundbuchbezirk Dahlem zuständige Amtsgericht Schöneberg sämtliche Informationen ohne weitere Darlegungen mitgeteilt. Möglich erscheint daher, dass Spahn Fehlvorstellungen darüber unterliegt, welche Informationen Behörden gegenüber der Presse mitzuteilen verpflichtet sind – und die demnach auch in die öffentliche Debatte gehören.
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Ein Anhaltspunkt dafür könnte sein, dass der Tagesspiegel im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe Auskünfte des Bundesgesundheitsministeriums auch erst erhalten hat, nachdem vor den Verwaltungsgerichten Klage erhoben wurde. Wie die Justiz den Fall im Hinblick auf die nun vorliegenden Angaben des Amtsgerichts Schöneberg beurteilen wird, ist offen.
Ein Umzug des Paares hat derweil wohl noch nicht stattgefunden. In Medienberichten vom Oktober hieß es, die Villa sei wegen Bauarbeiten noch nicht bezugsfähig. Es handelt sich um ein Architektenhaus aus den zwanziger Jahren, bei dem offenbar noch Sanierungsbedarf besteht. Dem Bauherren sei es damals aber gelungen, eine „vornehme“ Villa zu erschaffen, wie es in einer frei zugänglichen Datenbank des Landes Berlin heißt.
Ein Maklerunternehmen hatte das Objekt zuvor als „traumhaftes Baudenkmal in Bestlage“ angepriesen und einschließlich einem großzügigen „parkähnlichen Grundstück" für mehrere Millionen Euro zum Kauf angeboten.