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Greta Thunberg twitterte über ihre Heimreise. Die DB outete sie als Erste-Klasse-Passagierin.
© Cristina Quicler/AFP
Update

Reisedaten auf Twitter veröffentlicht: Greta-Tweet der Deutschen Bahn hat ein Nachspiel

Die Berliner Datenschutzbeauftragte will mit dem Konzern ein ernstes Wort reden - der beruft sich auf ein „berechtigtes Unternehmensinteresse“.

Die Deutsche Bahn bekommt für eine im Internet viel diskutierte Twitter-Mitteilung zur Reise der schwedischen Umweltaktivistin Greta Thunberg Ärger mit dem Datenschutz. „Wir werden den Sachverhalt zum Anlass nehmen, ein Gespräch mit der Deutschen Bahn über den Umgang mit Fahrgastrechten in Bezug auf personenbezogene Reisedaten zu führen“, sagte ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk dem Tagesspiegel. Dies gelte auch „unabhängig vom in Rede stehenden Einzelfall“. Wie es scheint, hat sich einiges angesammelt.

Die Bahn hatte am Wochenende auf einen Tweet von Thunberg von ihrer Heimreise per Zug durch Deutschland reagiert. Darauf war die junge Frau im Gang eines Waggons vor Gepäckstücken sitzend zu sehen. In ihrem Tweet beschrieb sie, dass sie in einem „überfüllten“ Zug unterwegs sei.

Die Bahn-Pressestelle veröffentlichte daraufhin über ihren Account einen Tweet mit dem bekannten DB-Logo, indem sie sich bei Thunberg für ihre Unterstützung im „Kampf gegen den Klimawandel“ bedankte. Später hieß es allerdings: „Noch schöner wäre es gewesen, wenn Du zusätzlich auch berichtet hättest, wie freundlich und kompetent Du von unserem Team an Deinem Sitzplatz in der Ersten Klasse betreut worden bist“.

In einer anschließenden Pressemitteilung erläuterte die Bahn zudem, Thunberg sei zwischen Kassel und Hamburg vom Zugteam betreut worden. Nach Angaben des Bordpersonals hätten bereits ab Frankfurt am Main die Mitreisenden Thunbergs in der Ersten Klasse gesessen.

Im Netz wurde daraufhin die Frage aufgeworfen, ob Thunberg „Fake“ verbreitet hätte. Wie üblich gab es Häme und Spott. Greta Thunberg wiederum verwies daraufhin, ebenfalls per Twitter, auf einen Zugausfall. Sie habe erst ab Göttingen einen Sitzplatz gehabt und deshalb auf dem Boden gesessen. Sie habe damit kein Problem. Überfüllte Züge seien ein gutes Zeichen, weil dies die hohe Nachfrage belege.

Die Bahn hat mit ihren Äußerungen zu Route, Mitreisenden und Sitzplätzen Details zu Reise der weltberühmten Klimaaktivistin Thunberg bekannt gegeben, die die junge Schwedin nicht öffentlich mitgeteilt hatte. Insbesondere der Verweis auf die „Erste Klasse“ sollte wohl eine Spitze des Unternehmens sein, weil Thunbergs Tweet dort offenbar als Beschwerde über überfüllte Züge aufgefasst wurde.

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Nach Auskunft der Berliner Datenschutzbeauftragten gilt die öffentliche Mitteilung als Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der DSGVO zufolge ist diese nur zulässig, wenn sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist. Dies aber auch nur, wenn nicht „Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen“, heißt es weiter. „Insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“

Die Bahn wies die Kritik der Datenschützerin zurück. Der Tweet soll demnach zulässig gewesen sein. Es habe ein "berechtigtes Unternehmensinteresse" gegeben, die Einzelheiten mitzuteilen, sagte eine Sprecherin. Nach dem Thunberg-Tweet sei auf Twitter auch berichtet worden, sie sitze in der ersten Klasse. Daraufhin habe es Nachfragen von Journalisten bei der DB-Pressestelle gegeben. Nach Rücksprache mit dem Bordpersonal habe die DB dann die erste Klasse kommuniziert, hieß es bei der Bahn.

Der datenschutzrechtlichen Kontrolle und Aufsicht der Berliner Beauftragten unterliegen sowohl die hiesigen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen wie auch private Unternehmen oder Vereine mit Sitz in Berlin. Die Bahn ist eine bundeseigene Aktiengesellschaft. Sitz des Konzerns ist Berlin.

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