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In Großbritannien wird weiter heiß über den Austritt aus der EU diskutiert.
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Update

EU-Austritt Großbritanniens: Gericht stoppt Alleingang der Regierung beim Brexit

Das britische Parlament muss bei der Entscheidung über den Brexit Mitspracherechte erhalten. Das hat das zuständige Gericht entschieden. Die Regierung will das Urteil anfechten.

Das britische Parlament muss laut Justiz bei der Entscheidung über den EU-Austritt Großbritanniens Mitspracherechte erhalten. Der Londoner High Court gab am Donnerstag einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung statt. Premierministerin Theresa May hatte es abgelehnt, die Parlamentarier über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Die britische Regierung will das Urteil des Obersten Gerichtes anfechten. Das teilte die Regierung am Donnerstag unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts in London mit.

Die Briten hatten im Juni in einem Referendum für den Brexit gestimmt. May will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Der Zeitplan für den Austrittsprozess könnte nun durcheinandergeraten. Auch eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher.

In Großbritannien wird derzeit heiß diskutiert, ob die Regierung nach Beginn der geplanten Austrittsverhandlungen mit der EU noch einen Rückzieher machen kann.

John Kerr, früher Botschafter des Landes bei der EU, hält dies für möglich. Seinen Worten zufolge spricht rechtlich nichts dagegen, sich nach Beginn des Austrittsverfahrens doch noch für einen Verbleib zu entscheiden. "Man kann seine Meinung ändern, während der Prozess läuft", sagte Kerr dem BBC-Fernsehen. Er hat den Artikel 50 des EU-Vertrages von Lissabon entworfen, der die Ausstiegsmodalitäten regelt.

Mit seiner Einschätzung widerspricht Kerr Generalstaatsanwalt Jeremy Wright. Dieser hatte zuletzt vor dem Londoner High Court gesagt, dass ein Austrittsgesuch nach Artikel 50 unwiderruflich sei. Premierministerin May hatte angekündigt, den Antrag bis Ende März zu stellen. Ihrem Willen zufolge sollte das Parlament in dieser Frage kein Mitspracherecht haben. Dagegen hatten Gegner Mays geklagt. (Reuters, dpa)

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