Russland wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt: Gericht spricht "Pussy Riot"-Aktivistinnen Schadensersatz zu
Weil sie ein "Punk-Gebet" in einer Kirche aufgeführt hatten, waren drei Aktivistinnen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Frauen nun eine Entschädigung zugesprochen.
Mit der Verurteilung von drei Mitgliedern der Protest-Punkband Pussy Riot hat Russland mehrfach gegen deren Menschenrechte verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Russland muss den Aktivistinnen nun Entschädigungen zahlen. Sowohl Russland als auch die drei Beschwerdeführerinnen können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.
Nach der Aufführung eines „Punk-Gebets“ in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt. Das Vergehen: Rowdytum aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige Monate nach dem Urteilsspruch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013 wurden die anderen beiden begnadigt. Ein Moskauer Gericht stufte das „Punk-Gebet“ als extremistisch ein und verbot es.
Die Straßburger Richter halten die Gefängnisstrafen für unzulässig. Sie seien hauptsächlich mit der bunten Kleidung der Aktivistinnen begründet worden und damit, dass die Frauen in der Kirche vor dem Altar mit den Armen gewunken, mit ihren Beinen in die Luft getreten und Kraftausdrücke gebraucht hätten.
Russland muss Schmerzensgeld und Schadenersatz bezahlen
Den Text des „Punk-Gebets“ hätten die russischen Behörden dagegen gar nicht beachtet. Darin protestiert Pussy Riot gegen die Wiederwahl von Präsident Wladimir Putin. Es werde aber nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen, argumentiert der Gerichtshof. Nur dann wäre es demnach angemessen gewesen, die Meinungsfreiheit der Frauen in Form einer strafrechtlichen Verurteilung zu beschneiden.
Außerdem wirft der Gerichtshof Russland vor, die Aktivistinnen während ihres Prozesses gedemütigt zu haben. Die Frauen mussten in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen und wurden zudem von einem Hund bewacht. Russische Richter hätten außerdem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet.
Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5.000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz. Das russische Justizministerium behielt sich vor, gegen das Urteil vorzugehen. Man habe dafür drei Monate Zeit, hieß es.
Die kremlkritische Punkband Pussy Riot inszeniert immer wieder künstlerische Aktionen an öffentlichen Orten. Seit ihrer Freilassung sind die Aktivistinnen international unterwegs und kritisieren weiter die Politik des russischen Präsidenten. Zwei von ihnen wurden unterdessen bei anderen Auftritten festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Andere Mitglieder sorgten mit einer Flitzer-Aktion beim Fußball-WM-Finale in Moskau für Aufsehen und wurden zu 15 Tagen Arrest verurteilt. (dpa)