Verwaltungsgericht Gießen: Gericht: „Reichsbürger“ dürfen keine Waffenerlaubnis haben
Eine hessische Waffenbehörde hatte einem mutmaßlichen Reichsbürger den Waffenschein entzogen. Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte diese Auffassung.
Anhänger der „Reichsbürger“-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keinen Waffenschein haben. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, „gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde“, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag mit. Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien „grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen“.
Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 18.000 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine „erhebliche Gewaltbereitschaft“. Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechtsextremen Szene aktiv. (dpa)
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