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Eine Tunesierin im Burkini.
© AFP/Fethi Belaid
Update

Urteil in Frankreich: Gericht kippt Burkini-Verbot - Bürgermeister halten dagegen

Ein Gericht hat entschieden, dass Frauen im Burkini an den Strand dürfen. Trotz der Grundsatzentscheidung wollen mehrere Bürgermeister an den Verboten festhalten.

Mehrere Bürgermeister in Frankreich halten trotz einer Grundsatzentscheidung des obersten französische Verwaltungsgerichts an ihren Burkini-Verboten fest. Zu den Orten, die den Ganzkörper-Badeanzug für muslimische Frauen an ihren Stränden auch weiterhin nicht sehen wollen, gehören laut der französischen Nachrichtenagentur AFP unter anderem Nizza und Fréjus an der Côte d'Azur sowie Sisco auf Korsika. Dort war es Mitte August wegen Fotos von Frauen in Burkinis zu Ausschreitungen gekommen.

Am Freitagnachmittag hatte Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht das umstrittene Burkini-Verbot im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet für unrechtmäßig erklärt. Die Freiheitsrechte dürften nur bei "erwiesenen Risiken" für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden. Diese bestünden in diesem Fall aber nicht, begründete der Staatsrat die Aufhebung des Verbots.

Landesweit haben rund 30 Kommunen die Ganzkörper-Badeanzüge für Musliminnen an ihren Stränden untersagt. In dem verhandelten Fall ging es um die Gemeinde Villeneuve-Loubet, eine halbe Stunde westlich von Nizza – der erste Ort, der ein Burkiniverbot verhängt hat. Nach Angaben des Anwalts der Gemeinde, François Pinatel, war die Maßnahme nötig, um die aufgeheizte Stimmung nach dem Attentat von Nizza nicht noch weiter anzufachen. Das Burkiniverbot sei zur „Befriedung“ da, sagte er.

Die Vollverschleierung unter Berufung auf den muslimischen Glauben ist ein politisches Abgrenzungsinstrument. Sie beinhaltet das Postulat, der weibliche Körper stelle ein Problem dar, weshalb er unsichtbar gemacht werden müsse.

schreibt NutzerIn Wenke

Sefen Guez Guez, der Anwalt der Menschenrechtsorganisation Kollektiv gegen Islamophobie (CCIF) in Frankreich, folgte der Argumentation nicht: „Die These, dass die Bewohner von Villeneuve-Loubet so rassistisch und intolerant sind, dass sie den Anblick eines Kopftuchs nicht ertragen können...das glaube ich nicht“. Das CCIF hatte zusammen mit der Liga für Menschenrechte (LDH) vor einem Gericht in Nizza in einem Eilverfahren für die Aussetzung des Burkni-Verbots geklagt. Das Gericht aber bezeichnete das Verbot als „notwendig, angemessen und vernünftig“. Deshalb sind LDH und CCIF vor den Staatsrat gezogen.

Das dort gefällt Urteil gilt vorläufig nur für die eine Gemeinde. Das Signal wird jedoch wird über die Grenzen hinaus Wirkung zeigen.

In der erbittert geführten Debatte ist die Entscheidung ein erster Orientierungspunkt. Kaum ein Thema wird in Frankreich so kontrovers diskutiert. Die Republikaner, der Front National und die radikal linke Parti Gauche sprechen sich – in verschiedenen Nuancen – für ein Verbot aus. Auch Premierminister Manuel Valls begrüßt ein Verbot. Andere Sozialisten, sowie Grüne äußern sich vorsichtiger. Präsident François Hollande sagte bisher nur, er wolle weder „Stigmatisation“, noch „Provokation“. Eine Repräsentatin des Innenministeriums sagte bei der Verhandlung in Nizza am Montag, die Einstellung der Regierung sei „neutral“. Die Verweigerung der Positionierung wird von Politik und Kommentatoren weniger als staatstragend bewertet, eher als unschlüssig. (Mit AFP, dpa)

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