Erfolg für Grünen-Politiker Özdemir: Gericht erlaubt Warnung vor Erdogans „bewaffnetem Arm“
Die inzwischen verbotene Schlägertruppe "Osmanen" hat Ankaras deutschem Lobbyverband geholfen. Das Landgericht Berlin erlaubt nun eine Äußerung von Cem Özdemir.
Waren die „Osmanen“, eine Schlägerbande aus dem Rotlichtmilieu, als „bewaffneter Arm“ des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan in Deutschland aktiv? Entsprechende Vorwürfe des Grünen-Politikers Cem Özdemir sind nach einem Urteil des Berliner Landgerichts zulässig, da sie sich auf Fakten stützen. Mit seiner Meinungsäußerung knüpfe Özdemir an „zutreffende Tatsachen“ an, heißt es in der Urteilsbegründung, die dem Tagesspiegel vorliegt.
Die Richter wiesen damit eine Klage der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) ab. Der Verband, der sich heute UID nennt, steht Erdogans Regierungspartei AKP nahe – und unterhielt bis zu deren Verbot im Sommer 2018 Kontakt zu den Osmanen. So durchsuchten Polizisten im März 2018 in drei Bundesländern Treffpunkte der Truppe; im Zuge der Ermittlungen gab es auch eine Razzia bei einem UETD-Funktionär in Mannheim.
Özdemir reagierte damals via Twitter auf den Großeinsatz: „Razzien bei #OsmanenGermania & #UETD: Es darf in Deutschland keinen bewaffneten Arm #Erdogan's geben“, schrieb er. Und weiter: „In #Türkei faselt #AKP #MHP von #Islam & Moral, hier betreiben ihre #Osmanen Prostitution & organisierte Kriminalität. Passt.“ Die UETD/UID ging daraufhin juristisch gegen Özdemir vor: Der Grünen-Politiker solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, anderenfalls bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
Gericht spricht von "Waffenkäufen und Geldübergaben"
Das Landgericht kam vor einigen Tagen zu einem anderen Schluss. Es sei von „erheblichem öffentlichem Interesse“, ob und wie der türkische Präsident in Deutschland Einfluss ausübt. In der Urteilsbegründung verweisen die Richter auf Kontakte der Osmanen und der UETD. Deren Vertreter seien „mit Waffenkäufen und Geldübergaben in Erscheinung getreten“. Zudem hätten Osmanen Veranstaltungen des Verbandes abgesichert. Das Gericht bezog sich auch auf Recherchen der „Stuttgarter Zeitung“.
Der unterlegene Kläger, UETD/UID-Chef Bülent Bilgi, warf den Richtern vor, „eine politische, keine juristische Entscheidung getroffen“ zu haben. „Wir bedauern das Urteil“, sagte er dem Tagesspiegel. Nur weil das Haus eines einzelnen Mitglieds durchsucht worden sei, könne man nicht auf den gesamten Verband schließen.
Özdemir: Nicht mundtot, auch wenn Unterstützer eines Diktators mit Schlägern drohen
Özdemir, der als prominenter Erdogan-Kritiker von Personenschützern des Bundeskriminalamtes begleitet wird, begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Das Urteil zeigt, dass wir uns in einer Demokratie nicht von Anhängern einer Diktatur mundtot machen lassen. Auch dann nicht, wenn die Unterstützer eines Diktators mit Schlägern anzurücken drohen“, sagte er dem Tagesspiegel.
Sein Anwalt, der Berliner Medienrechtler Christian Schertz, erklärte, es dränge sich der Eindruck auf, „Erdogan-Lobbyisten versuchten, mittels deutscher Gerichte Kritiker mundtot zu klagen“. Dies sei ihnen im Fall Özdemir nicht gelungen. Schertz ist auch Anwalt von Jan Böhmermann. Der ZDF-Moderator hatte sich in einer als „Schmähgedicht“ eingestuften Satire zu Erdogan geäußert. Teile des Gedichts wurden verboten, der Fall wird voraussichtlich bald vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Böhmermann stand 2016 unter Polizeischutz, da ihm dem ZDF zufolge Osmanen auflauern wollten.
Osmanen protestierten in Berlin gegen Armenien-Resolution
In Berlin berichteten Anhänger der türkischen Opposition bis heute von Drohungen und Angriffen von Männern, die den verbotenen Osmanen nahestehen sollen. Öffentlich trat die Truppe in der Hauptstadt im Sommer 2016 bei einer Demonstration gegen die Armenien-Resolution des Bundestags in Erscheinung. Das Parlament stufte die Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich trotz massiver Proteste aus Ankara als Völkermord ein.
Der frühere Chef der Osmanen wurde kürzlich in Stuttgart wegen Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Vier weitere Angeklagte erhielten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Drogendelikten mehrjährige Haftstrafen.
Hannes Heine