zum Hauptinhalt
Radarkuppeln stehen am 07.05.2015 in Bad Aibling (Bayern) auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND).
© dpa

Bundesnachrichtendienst: Geheimnisverrat beim BND nimmt zu

Der Bundesnachrichtendienst muss mit immer mehr Geheimnisverrat kämpfen. Details teilte das Bundeskanzleramt mit, nachdem das Amt nach einer Klage des Tagesspiegels zur Auskunft verpflichtet worden war.

Die Auslandsaufklärung der Bundesregierung, der Bundesnachrichtendienst (BND), hat im Zuge der Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden mit so viel Geheimnisverrat zu kämpfen wie noch nie in den vergangenen Jahren. In den meisten Fällen sind dabei als „geheim“ eingestufte Dokumente oder Vorgänge betroffen, die Medien zugespielt werden. Dies hat jetzt das für die Aufsicht über den BND zuständige Kanzleramt mitgeteilt, nachdem es auf eine Tagesspiegel-Klage hin vom Bundesverwaltungsgericht zu entsprechenden Auskünften verurteilt worden war.

Nach Darstellung des Bundeskanzleramts gab es im laufenden Jahr bis einschließlich Oktober insgesamt 32 Verstöße gegen die einschlägigen Geheimschutzvorschriften. In fast allen, nämlich 29 Fällen liege den amtlichen Feststellungen zum Sachverhalt einschließlich sogenannter Prüfvorgänge eine Medienveröffentlichung zugrunde, teilte das Kanzleramt mit.

Damit stehen Journalisten und ihre Quellen – und nicht der Nachrichtendienst selbst – im Fokus der laufenden internen Ermittlungen zu den Lecks. Denn zu jedem mutmaßlichen Geheimschutzverstoß wird ein eine Prüfung eingeleitet, um festzustellen, wer die Geheimnisse verraten haben könnte. Anfang des Jahres hatte eine solche Prüfung beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu den umstrittenen Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten des Blogs „netzpolitik.org“ geführt.

Verdacht aus dem parlamentarischen Raum

Die im laufenden Jahr geleakten BND-Geheimnisse waren in drei Fällen als Verschlusssachen (VS) in der höchsten Kategorie „streng geheim“ eingestuft, in einem Fall sogar zusätzlich noch mit einem sogenannten Schutzwort versehen, um den Personenkreis, der die Akten einsehen darf, weiter zu beschränken. 16 Vorgänge trugen den Stempel „geheim“, 13 kursierten in den niedrigeren Kategorien „VS – vertraulich“ oder „VS – nur für den Dienstgebrauch“. Im Jahr zuvor zählte der BND 24 Geheimschutzverstöße, davon 16 wegen Medienveröffentlichungen. 2013 waren es nur zwölf Verstöße, wovon lediglich die Hälfte auf Presseberichte zurückgeführt wurde.

Das Bundeskanzleramt schweigt dazu, welche Dokumente und welche Medien im Mittelpunkt der internen Ermittlungen stehen. Die Vorgänge seien weiterhin geheimhaltungsbedürftig, heißt es. Ihre Kenntnisnahme durch Unbefugte könne für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland zumindest nachteilig sein. „Eine Offenlegung hätte zur Folge, dass sowohl Thema der Verschlusssachen als auch das Erkenntnisinteresse des BND wie auch dessen Erkenntnisstand unbefugten Dritten gegenüber bestätigt oder offenbart werden würde“, betont das Kanzleramt. Damit könnten Rückschlüsse auf dessen „Aufklärungsschwerpunkte“ oder „operative Methodik“ gezogen werden. Andeutungen gibt es allerdings: So sei in einem Fall „eine Korrespondenz des Bundeskanzleramts mit dem parlamentarischen Raum“ betroffen.

Für das Bundeskanzleramt ist das ein großes Ärgernis

Für die Bundesregierung ist es ein andauerndes Ärgernis. Der Geheimnisverrat durch Medien hat beim Bundesnachrichtendienst (BND) neue Ausmaße angenommen. Drei bis vier als „Verschlusssachen“ (VS) eingestufte BND-Dokumente gelangen derzeit pro Monat via Medien in die Öffentlichkeit. Bereits 2014 hatte sich im Kanzleramt viel Unmut darüber angesammelt, dass Zeitungen BND-Interna veröffentlichten, etwa Informationen über die Beteiligung prorussischer Separatisten am Abschuss des Flugs MH 17 über der Ukraine. BND-Chef Gerhard Schindler hatte darüber im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags Bericht erstattet. Auch waren Berichte über die technische Aufrüstung des BND und seine frühen Erkenntnisse über mögliche US-Spionage in der Bundesrepublik erschienen.

Damals erwog die Regierung sogar eine Strafanzeige. Nach Protesten nahm sie von der Idee Abstand. Eine kluge Entscheidung, wie sich später zeigte. Doch eine Behörde bürstete gegen den Strich. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, knöpfte sich zwei mutmaßliche Geheimnisverräter des Internet-Blogs „netzpolitik.org“ vor und zeigte sie an, weil die beiden als Verschlusssachen eingestufte BfV-Dokumente zur geplanten Internet-Strategie des Geheimdienstes online stellten. Der Generalbundesanwalt nahm Ermittlungen wegen Landesverrats auf, bis sich nach öffentlichen Protesten Justizminister Heiko Maas (SPD) einmischte und das Verfahren einstellen ließ.

Von weiteren Anzeigen ist bislang nichts bekannt. Ob es zurzeit einschlägige Verfahren gegen verdächtigte Journalisten gibt, ist ungewiss. Der Generalbundesanwalt will darüber „aus grundsätzlichen Erwägungen“ nicht reden. Solche Auskünfte könnten „einen möglichen Untersuchungszweck gefährden“, heißt es aus Karlsruhe. Eine ungewöhnliche neue Verschlossenheit, nachdem Minister Maas Generalbundesanwalt Harald Range aus dem Amt geworfen hatte. Denn im Nachgang zu der Affäre wurde noch mitgeteilt, dass keine anderen Ermittlungen gegen Journalisten geführt oder angezeigt wurden. Durchaus möglich, dass jetzt neue Verfahren laufen. Eine Anzeige wegen Landesverrats kann jeder stellen, es müssen keine Behörden sein.

Die Klage des Tagesspiegels zur Auskunft

Es dürfte wahrscheinlich sein, dass jedenfalls im BfV Journalisten und ihre Quellen weiterhin unter Beobachtung stehen. Anders als der BND sieht sich der Verfassungsschutz jedoch außer Stande, seine Geheimschutzverstöße offenzulegen: Eine statistische Erhebung zu derartigen Vorgängen liege nicht vor, eine Antwort erfordere „umfangreiche Recherchen in einer Vielzahl von Akten, die einzeln zu überprüfen sind“. Gleichwohl sind weitere Strafanzeigen der Behörde wegen Geheimnisverrats nicht bekannt geworden, auch vom BND nicht, obwohl „netzpolitik.org“ kürzlich erneut Originaltexte aus geheimen Dokumenten zur BND-Technik-Initiative veröffentlichte.

Als Quellen kommen nicht nur Mitarbeiter der jeweiligen Geheimdienste in Betracht. Unter kritischer Beobachtung der Regierung stehen auch die Abgeordneten, die sich mit Geheimdienstangelegenheiten im Bundestag befassen, etwa im parlamentarischen Kontrollgremium oder im Vertrauensgremium, das die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste bewilligt. In Maaßens Strafanzeigen spielte gerade auch das Vertrauensgremium eine Rolle.

Der BND macht seine Lecks jetzt nicht freiwillig öffentlich. Im September hatte das Bundesverwaltungsgericht auf eine Tagesspiegel-Klage entschieden, dass Geheimschutzverstöße keine Geheimnisse sind: Die Richter meinten, es sei eine „offenkundige Tatsache“, dass Geheimdienstinformationen verraten werden könnten. „Dass solche Verstöße vorkommen, ist das Schicksal nahezu jeden Nachrichtendienstes.“ Es sei auch jedermann bekannt, dass Nachrichtendienste die Schwachstellen anderer Dienste auszunutzen bemüht seien. Eine Auskunft über die bloße Zahl der Geheimschutzverstöße sei aber „ungeeignet, derartige Bemühungen zu fördern“. Dagegen bestehe an dem Thema gerade deshalb gesteigertes öffentliches Interesse, weil die Regierung mit Strafverfahren wegen Geheimnisverrats gedroht habe (Az.: BVerwG 6 VR 2.15).

Die Auskunftspflichten der Geheimdienste bleiben in der Diskussion. Am 14. Januar entscheidet das Verwaltungsgericht Köln, ob das BfV informieren muss, wie viele Journalisten die Behörde mit welchen Mitteln beobachten lässt, auch aufgrund einer Tagesspiegel-Klage (Az.: 6 K 5906/14).

Zur Startseite