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Besser versorgt. In Hamburg können Beamte ihre Krankenversicherung jetzt frei wählen.
© Thilo Rückeis

Krankenversicherung für Beamte: Gegen Wahlfreiheit gibt es kein Argument

In Hamburg können sich Beamte künftig auch gesetzlich krankenversichern, ohne finanziell bestraft zu werden. Das ist vernünftig - und überfällig. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Rainer Woratschka

Man muss kein Freund der Bürgerversicherung sein, um den Vorstoß der Hamburger Gesundheitssenatorin gut zu finden. Und überfällig. Was bitte ist ernsthaft dagegen zu sagen, dass man Beamten bei der Entscheidung für ihre Krankenversicherung in der Hansestadt nun echte Wahlfreiheit lassen will?

Dass man sie nicht länger finanziell bestraft, wenn sie sich fürs solidarische System und eine gesetzliche Kasse entscheiden? Dass sie künftig auf Antrag statt der üblichen Beihilfe für privatärztliche Behandlung auch einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zum Versicherungsbeitrag erhalten sollen wie alle anderen Berufstätigen?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Es gibt keine vernünftige Begründung dafür, ausgerechnet Staatsdiener aus dem System fernzuhalten, das für die allermeisten Menschen im Land obligatorisch ist.

Einseitige Beihilfe schadet dem Wettbewerb

Die einseitige Subventionierung privat versicherter Beamter ist schädlich in vielerlei Hinsicht. Sie verfestigt die Ungleichbehandlung im Krankheitsfall. Sie muss von denen über Steuern finanziert werden, die sich selber eine solche Absicherung nicht leisten können. Sie schadet dem Wettbewerb, weil sie den Privatkassen, ohne dass die sich groß darum bemühen müssten, verlässlich frische Kundschaft zuschustert.

Und sie benachteiligt auch Beamte mit kleinem Verdienst, vielen Kindern und chronischen Krankheiten, die trotz Beihilfe in einer gesetzlichen Kasse besser, also für sie günstiger aufgehoben wären.

Keiner wird zum GKV-Glück gezwungen

Dass der Beamtenbund die angekündigte Wahlfreiheit kritisiert, ist insofern schwer nachvollziehbar. Klar, die Funktionäre fürchten um Privilegien ihrer Klientel, um die selbstverständliche Vorzugsbehandlung und schnellere Terminvergabe beim Arzt. Und sie warnen – zu Recht – vor Problemen für jeden, der zu anderen Dienstherren wechselt. Ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen sollte vermieden werden.

Doch auch in Hamburg wird kein Beamter zum GKV-Glück gezwungen. Wer möchte, kann sich auch einen Zuschuss zur Privatkasse zahlen lassen. Für Ältere, die sich mit der Abrechnungsbürokratie der Beihilfe herumquälen, könnte das durchaus attraktiv sein.

Arbeitgeberzuschüsse ersparen auch Verwaltungsaufwand

So oder so wird die Resonanz auf die Offerte ab Mitte 2018 höchst interessant. Wenn sich in Hamburg viele Beamte für den Zuschuss oder gar für eine gesetzliche Absicherung entscheiden, brächte das auch andere Länder und den Bund unter Reformdruck. Zu ihrem finanziellen Schaden müsste das nicht sein. Zwar kommt ein Kassenzuschuss erst mal teurer, weil er sofort und nicht erst bei Krankheit fällig wird. Allerdings spart dieses Verfahren viel Verwaltungsaufwand. Beii Pensionären, die bisher eine Kostenbeihilfe von 70 Prozent erhalten, wäre ein hälftig zu zahlender Versicherungsbetrag womöglich die günstigere Variante.

Und wenn alle Beamten gesetzlich krankenversichert wären, würde dies den Bund schon im ersten Jahr um 1,6 Milliarden und die Länder um 1,7 Milliarden Euro entlasten, wie die Bertelsmann-Stiftung berechnet hat.

Wenn Privatkassen Wahlfreiheit nicht verkraften, ist das deren Problem

Den Privatkassen gefällt die neue Hamburger Freiheit natürlich gar nicht. Beamte und Pensionäre mit ihren Angehörigen stellen fast die Hälfte der PKV-Kundschaft.

Doch das Argument, dass man den Privatversicherern über dieses Manöver politisch bloß den Garaus machen wolle, ist in Wirklichkeit keines. Wenn es das System nicht verkraftet, dass ihm die nicht mehr hineingezwungenen Versicherten davonlaufen, besteht kein Grund, es künstlich am Leben zu erhalten.

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