Franziska Giffey präsentiert DIW-Studie: Ganztagsbetreuung soll Erwerbsquote und Wirtschaft fördern
Bis 2025 soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden. Ein Ausbau der Angebote bringt der Volkswirtschaft bis zu zwei Milliarden Euro ein.
Wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder gibt, steigert das die Erwerbstätigkeit der Mütter. Eine am Montag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgestellte Studie geht nach verschiedenen Szenarien von einer Erhöhung der Erwerbsquote um zwei bis sechs Prozentpunkte aus. Somit habe die Ganztagsbetreuung auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen, der bei bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr liege, sagte Giffey.
Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt demnach, dass sich der Ausbau der Betreuungsangebote zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert. "Der Ausbau ermöglicht Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein oder ihre Arbeitszeit aufstocken", sagte die Leiterin der DIW-Abteilung für Bildung und Familie, Katharina Spieß.
„Unter dem Strich verzeichnen Staat und Sozialversicherungen deutliche Mehreinnahmen“, sagte die DIW-Expertin. „Das sorgt dafür, dass sich der Ausbau von Ganztagsangeboten zum Teil selbst finanziert - je nach Szenario und Kostenschätzung zu 30 bis 90 Prozent.“
Koalitionsvertrag sieht Rechtsanspruch vor
Giffey verwies auf das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einzuführen. Dabei geht die Regierung davon aus, dass für 75 Prozent der Grundschulkinder ein Ganztagsplatz benötigt wird - das derzeitige Angebot deckt den Bedarf für 50 Prozent ab.
Die Nachfrage sei aber regional sehr unterschiedlich - im Osten oder den Stadtstaaten Hamburg und Berlin sei sie deutlich höher als in anderen Ländern. Den Bedarf auf zusätzliche Plätze, um das Ziel der 75-Prozent-Abdeckung zu erreichen, bezifferte Giffey mit einer Million.
Um das Ausbauziel zu erreichen, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Sie werden über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, dass das Bundeskabinett im November 2019 auf den Weg gebracht hat. Die Regelungen zum Rechtsanspruch und für die Finanzhilfen an die Länder sollen noch in diesem Jahr folgen. (AFP)