Rechtsanspruch ab 2025 in Grundschule: Kommunen fürchten Scheitern der flächendeckenden Ganztagsbetreuung
Ab 2025 soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geben. Doch die Umsetzung droht zu scheitern, warnen die Kommunen.
Der Deutsche Städtetag sieht große Probleme mit dem für 2025 geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Es werde bis dahin "kaum gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden", sagte der Hauptgeschäftsführer der Organisation, Helmut Dedy, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Ein Ganztagesbetrieb macht zudem an den Schulen den Bau von zusätzlichen Räumen nötig für die Mittagsverpflegung, die individuelle Förderung von Schulkindern und mehr Freizeitmöglichkeiten", erläuterte Dedy. "Das wird nur schrittweise möglich sein."
Bund und Länder müssten "einen erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen", forderte Dedy. Die bisher vom Bund eingeplanten Mittel von zwei Milliarden Euro deckten nur einen kleinen Teil der notwendigen Investitionen von etwa 7,5 Milliarden Euro. Die jährlichen Betriebskosten bezifferte Dedy auf 4,4 Milliarden Euro. Er berief sich auf Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts.
"Die Kommunen brauchen einen realistischen Zeitplan und hinreichend Finanzmittel", resümierte Dedy. "Nur dann kann das Projekt Rechtsanspruch bundesweit gelingen."
Den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter soll es laut Koalitionsvertrag von Union und SPD ab dem Jahr 2025 geben. Zur Vorbereitung beschloss das Bundeskabinett Mitte November die Einrichtung eines Sondervermögens, um die eigentlich zuständigen Länder zu unterstützen. In den Jahren 2020 und 2021 sind jeweils eine Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen. Die Mittel können bis Ende 2028 ausgegeben werden.
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