Hoeneß und die Steuerschuld: Für den Bayern-Präsidenten liegt der Ball im Gericht
Der Präsident des FC Bayern München muss sich wegen Steuerbetrugs vor Gericht verantworten. Was bedeutet das für den Vereinsmanager?
- Elisabeth Schlammerl
- Carsten Brönstrup
- Matthias Schlegel
Die Reue hat Bayern-Präsident Uli Hoeneß nichts genützt: Obwohl er sich Anfang des Jahres wegen eines Schwarzgeldkontos in der Schweiz selbst anzeigte, sich muss der 61-Jährige ab 10. März wegen Steuerbetrugs vor Gericht verantworten.
Was wird Hoeneß vorgeworfen?
Die Voraussetzung dafür, dass ein reuiger Steuersünder straffrei ausgehen kann, ist, dass er sich frühzeitig stellt, also nicht erst unter dem Druck einer drohenden Enttarnung, und dass er seine Steuerschuld in vollem Umfang offenlegt. Nach Medienberichten soll es sich bei Hoeneß um eine Summe von 3,2 Millionen Euro handeln. Nach Ansicht der Behörden war die am Jahresanfang gestellte Selbstanzeige von Hoeneß fehlerhaft. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft im Juli Anklage. Am 20. März wurde Hoeneß in seinem Haus am Tegernsee festgenommen, Wohnung und Büroräume wurden durchsucht. Der Bayern-Präsident kam dann gegen eine Kaution in Millionenhöhe wieder frei.
Wie reagierte Hoeneß jetzt auf die Prozesseröffnung?
Der Abflug der Delegation des FC Bayern München zum Champions-League-Spiel bei Viktoria Pilsen hatte sich am Montagvormittag wegen eines kaputten Reifens am Flugzeug zwar um eine halbe Stunde verspätet. Immerhin schaffte es Hoeneß aber, unangenehmen Fragen aus dem Weg zu gehen. Er saß schon im Flugzeug, als die brisante Meldung verbreitet wurde. Vor dem Mannschaftshotel „Golden Fish“ am Stadtrand von Pilsen gab es dann aber kein Entrinnen mehr vor den wartenden Journalisten. „Ich bin überrascht, dass die Selbstanzeige nicht als wirksam erachtet wurde“, erklärte Hoeneß. „Wir werden bis zum Prozess im März alles tun, um das Gericht von unseren Argumenten zu überzeugen. Wir müssen uns mit dieser Situation auseinandersetzen und uns auf den Prozess vorbereiten.“
Schon in der Vergangenheit hatte Hoeneß sich als unschuldig angesehen. Er sei überzeugt, dass er mit seiner Anzeige reinen Tisch gemacht habe und diese wirksam sei. Er nannte seine Verfehlungen „unmoralisch“ („Ich habe Riesenmist gebaut“), aber nicht strafbar.
Welche Konsequenzen ziehen Verein und Sponsoren?
„Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“, erklärte das Gremium am Montag. Der Aufsichtsrat verwies auf ein juristisches Gutachten, das er in Auftrag gegeben hatte. Demzufolge seien die langjährigen Verdienste von Hoeneß und die überwältigende Unterstützung der Mitglieder „sachgerechte Gesichtspunkte“ für die Entscheidung zu seinen Gunsten. Hoeneß zählt seit mehr als 30 Jahren zu den prägenden Figuren des bekanntesten deutschen Fußballvereins.
Zugleich machten die Aufseher deutlich, dass Hoeneß sogar nach einer Verurteilung an ihrer Spitze bleiben könne: Das Gesetz kenne „für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung“, heißt es in der Erklärung. Es gebe Beispiele, dass Spitzenmanager selbst börsennotierter Firmen trotz strafrechtlicher Vorwürfe aus anderen Lebensbereichen ihr Mandat behalten hätten. Der FC Bayern sei ebenso wenig wie andere Aktiengesellschaften verpflichtet, einem Manager wie Hoeneß gegenüber eine Null-Toleranz-Politik zu verfolgen.
Auch die maßgeblichen Sponsoren und Partner, die im Aufsichtsrat des FC Bayern vertreten sind, stellten sich hinter Hoeneß. „Einvernehmlich“ sei man der Meinung, dass er weiterhin das Kontrollgremium leiten solle, teilten sie mit. Adidas und Audi halten jeweils gut neun Prozent der Anteile, die Deutsche Telekom ist seit 2002 der wichtigste Sponsor des Klubs. Adidas-Chef Herbert Hainer und der Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler fungieren als Stellvertreter von Hoeneß. Auch der künftige Telekom-Chef Timotheus Höttges kontrolliert der Geschäfte, ein weiterer starker Mann ist Volkswagen-Konzernlenker Martin Winterkorn. Am Montag gaben sie sich einsilbig – weder Telekom noch Adidas oder Audi wollten ihre Entscheidung pro Hoeneß näher kommentieren. Für die Wirtschaftsvertreter ist die Sache heikel. Die Manager haben sich den Grundsätzen rechtlich sauberer Unternehmensführung verpflichtet, „Compliance“ ist der Fachausdruck. Vor allem für an der Börse notierte Konzerne spielt das eine große Rolle, gerade seit dem Korruptionsskandal bei Siemens. Die Vorstände müssen darauf achten, Nachteile für ihre Aktionäre – etwa durch Strafen der Börsenaufsicht – zu vermeiden.
Hinter der Nibelungentreue zu Hoeneß dürfte die lange und intensive Verbindung zwischen den Top-Konzernen und dem FC Bayern stehen. 77 Millionen Euro hatte einst Adidas für seinen Anteil am Klub gezahlt, Audi sogar 90 Millionen. Die Telekom zahlt als Trikotsponsor jedes Jahr mindestens 20 Millionen Euro. Angesichts des sportlichen Aufstiegs der Bayern in den vergangenen Jahren dürfte der Werbewert des Engagements zuletzt deutlich gestiegen sein.
Was droht Hoeneß bei einer Verurteilung?
Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei hohen Summen – droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Da nach früheren Medienberichten ein Teil der Steuerhinterziehung von Hoeneß offenbar bereits verjährt ist, könnte es am Ende auch auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen. Die Verjährungsfrist beträgt bei kleineren Summen fünf Jahre, bei Beträgen von über 100 000 Euro pro Jahr tritt Verjährung erst nach zehn Jahren ein.
Wie beeinflusst der Fall Hoeneß die Debatte um Steuerbetrug?
Mit seiner Selbstanzeige hatte der Bayern-Präsident unfreiwillig bewirkt, dass die Zahl reuiger Steuerbetrüger in der Folge deutlich anstieg. Im ersten Halbjahr 2013 bekannten sich insgesamt 9186 Steuersünder zu ihren Verfehlungen, deutlich mehr als im gleichen Vorjahrszeitraum. Wie Hoeneß erhofften sie sich durch ihr Entgegenkommen Strafbefreiung oder zumindest Strafnachlass, wenn sie die gesamte Steuerschuld plus Zinsen nachzahlen. Hinzu kam der wachsende Verfolgungsdruck durch den Ankauf von CDs mit Namen von Steuersündern, die immer wieder auf dem Markt auftauchten.
Mittlerweile gibt es, etwa von der Deutschen Steuergewerkschaft, die Forderung, künftig eine Strafbefreiung durch Selbstanzeige auf hinterzogene Summen von maximal 50 000 Euro zu begrenzen und die Frist für eine solche Eigeninitiative auf zwei Jahre zu begrenzen. Die schwarz-gelbe Koalition hatte schon 2011 die Voraussetzungen für die Straffreiheit bei Selbstanzeige höher gelegt und auch den Zeitpunkt für die strafbefreiende Wirkung vorverlegt. mit rtr