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Häusliche Gewalt wird oft als Privatproblem betrachtet. Ist aber weit mehr als das.
© dpa

Tag gegen Gewalt an Frauen: Frauenhass ist kein „Kollateralschaden“

Geschlechtsspezifische Gewalt birgt ein extremes Sicherheitsrisiko – für die ganze Gesellschaft. Oft wird sie aber verharmlost. Schluss damit! Ein Gastbeitrag.

Anja Nordmann ist Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats.

Jeden dritten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine Frau oder Ex-Partnerin. Die Zahl der Mordversuche ist dreifach so hoch. Frauenmord ist die extreme Form des Frauenhasses, der sich in vielen Abstufungen Bahn bricht: 40 Prozent aller Frauen und Mädchen über 16 Jahren erfahren körperliche und/oder sexualisierte Gewalt im Lauf ihres Lebens, 42 Prozent erleben psychische Gewalt.

Das sind höchst alarmierende Zahlen, die deutlich machen: Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein gesellschaftliches Phänomen in irgendwelchen armen, rückständigen Regionen dieser Welt. Sie hat auch bei uns epidemische Ausmaße. Frauenmord = Femizidist nicht allein das massenhafte Abtreiben von weiblichen Föten oder der Rachemord zur Rettung der „Familienehre“. Femizid ist auch der Mord an einer Ehefrau oder Partnerin aus rasendem Gekränktsein, gespeist aus einer wahnhaften Männlichkeit, einem bis zum Äußersten gesteigerten Überlegenheitsgefühl.

Stalking, Rache vom Ex-Partner, Frauenhass

Das Internet und die sozialen Medien wirken als Verstärker für geschlechtsspezifische Gewalt. Eine von zehn Frauen und Mädchen ab dem Alter von 15 Jahren gibt an, bereits einmal Opfer von Cyber-Gewalt geworden zu sein. Die Dunkelziffer liegt erfahrungsgemäß viel höher. Neben Stalking oder Rache-Aktionen von Ex-Partnern im Netz sind immer mehr Frauen, die sich in der Öffentlichkeit zu Wort melden, von massiven Mord- und Gewaltdrohungen betroffen. Der Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast ist nur einer der jüngsten. Er hat vor allem so viel öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, weil die Rechtsprechung diesen Frauenhass im Netz duldet. Weil digitale Gewalt nicht als solche wahrgenommen, bewertet und anerkannt wird, werden rechtliche Instrumente des Strafrechts oftmals nicht umfassend im Interesse der Geschädigten genutzt.

Auch der Terrorist von Halle, der vor seinem Angriff auf die Synagoge eine Passantin rücklings erschoss, war ein Frauenhasser. In seinem perfiden Online-Manifest machte er den Feminismus für das von ihm erachtete Elend der Welt verantwortlich. Er fand Vorbilder dafür im Netz: Auch die Attentäter von Christchurch (2019) und Toronto (2018) sollen aus Frauenhass gehandelt haben. Alle drei werden in Zusammenhang mit einem virtuellen Netzwerk von „Incels“ gebracht, Männer, die wegen ihrer mangelnden Anziehungskraft auf Frauen und ihrem unfreiwillig zölibatären Leben Rache nehmen wollen – an Frauen, an der Gesellschaft! Dabei sind die Grenzen zum Rechtsterrorismus mit seinem frauenfeindlichen Weltbild und seinen Verschwörungstheorien fließend.

Auch Sprache verharmlost

Geschlechtsspezifische Gewalt birgt also ein extrem hohes Sicherheitsrisiko – für die gesamte Gesellschaft. Doch gelegentliche Aufschreie klingen immer wieder schnell ab. Stattdessen wird die Gewalt an Frauen und Mädchen gerade auch in den Medien verharmlost und „privatisiert“. Aus einer Vergewaltigung wird eine „Sex-Tat“, aus einem Mord ein „Familiendrama“ oder eine „Beziehungstragödie“. Die Deutsche Presseagentur hat kürzlich beschlossen, diese irreführenden Begriffe nicht mehr zu verwenden, sondern die Taten also das zu benennen, was sie sind: „Frauenmord“ oder „Femizid.“ Das ist ein Beispiel, das hoffentlich rasch Schule macht. Denn die Verharmlosung der Gewalt hat Auswirkungen, zum Beispiel auf die Justiz. So werden Täter, die ihre Partnerin töten, häufig lediglich wegen Totschlags verurteilt. Es ist schwer verständlich, warum Gewalttaten in einer Partnerschaft milder bewertet werden als außerhalb.

Sicherlich sind die einzelnen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Frauenhass im realen wie virtuellen Raum begrüßenswert. Aber sie bleiben Stückwerk. Was fehlt, ist ein Nationaler Aktionsplan, der in systematischer Abstimmung, die Anforderungen der Istanbul-Konvention umsetzt. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2011 als völkerrechtlicher Vertrag ausgearbeitet. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. In Deutschland trat diese Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Und sie muss zur Grundlage für unsere juristische Praxis werden, damit rechtliche Instrumente des Strafgesetzbuches umfassend im Interesse der Geschädigten genutzt werden. Darüber hinaus muss sie zur Grundlage für unser gesamtes politisches Handeln werden.

Wir brauchen verlässliche Daten!

Dazu gehört aus unserer Sicht z.B. ein Arbeitsgremium der Bundesregierung mit Expert*innen aus Beratungsstellen und Zivilgesellschaft zur Entwicklung von wirksamen Maßnahmen gegen digitale Gewalt sowie eine Koordinierungsstelle für Maßnahmen und Projekte. Dazu gehört die Aufnahme der Kategorie „Geschlecht“ in die Polizeikriminalstatistik zu „Hasskriminalität“ für politisch motivierte Straftaten. Denn ähnlich wie bei rassistisch motivierten Straftaten brauchen wir verlässliche Daten über Straftaten gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Mit der Lücke in der Kriminalstatistik geht auch der Forschungsstand einher. Verlässliche und aktuelle Forschung zum Thema Frauenhass ist nötig, um deren Ursachen zu verstehen und zu bekämpfen.

Frauenhass ist kein „Kollateralschaden“ einer noch nicht ganz umgesetzten Gleichstellung von Frauen und Männern und schon gar kein „privates“ Problem. Er ist die schiefe Ebene oder besser das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft aufbaut. Er ist der Nährboden für alle autoritären, antidemokratischen Bestrebungen und patriarchalen Rückschläge, die wir aktuell weltweit erleben. Er ist eine Gefahr für unser aller Frieden und für unsere Sicherheit. Der Staat ist in der Pflicht, uns vor dieser Gefahr zu schützen. 

Anja Nordmann

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