Gesetzgebung in Schieflage: Frau Lambrecht, intervenieren Sie!
Es geht ans Fundament unserer Demokratie. Das Infektionsschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage zu dünn. Die Justizministerin muss sich endlich Gehör verschaffen.
Wo ist eigentlich die Justizministerin? Ja, sie hat die Vorlage für einen Kabinettsbeschluss geschrieben. Einen Gesetzentwurf zu zivil-, insolvenz- und strafverfahrensrechtlichen Anpassungen in der Coronakrise plus Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Dort muss über das Gesetz abgestimmt werden.
Aber bei gleichzeitig so vielen Einschränkungen der Grundrechte sollte sich die Ministerin, Christine Lambrecht heißt sie, nicht in erster Linie als Gehilfin ansehen, die geflissentlich Spiegelstriche abarbeitet. Sie ist doch keine Ministerin, die nur absegnet und durchwinkt, eine Ministerin für Ermächtigungen, sondern Ressortchefin mit Vetorecht. Das kann Lambrecht mehr als andeuten. Immerhin geht das, was gegenwärtig geschieht, auch ans Fundament unserer Demokratie.
Es sieht so aus, als gerate das Gesetzgebungsverfahren in Schieflage. Denn die wirklichen Gesetzgeber, die Parlamente, werden später gefragt oder werden mit eher nebensächlichen „Folgenbeseitigungen“ beschäftigt wie beispielsweise den Insolvenzantragspflichten. Die wichtigen Entscheidungen trifft die Exekutive, notfalls allein.
Und die Grundlage dafür? Die Verordnungsermächtigung in Paragraph 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach soll jeder noch so schwere Eingriff in Berufsfreiheit, Eigentum, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit zulässig sein?
So wird eine Einzelnorm quasi zur Ermächtigung. Für alles mögliche. In Gesetzesform. Da müssen sich die Abgeordneten dringend Gehör verschaffen. Und wenn sie sich nicht laut vernehmlich dazu meldet, dringend auch bei der Justizministerin. Zur Erinnerung: Christine Lambrecht heißt sie.
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