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 Demonstranten der "Gelbwesten"-Bewegung protestieren in der Nähe des Eiffelturms
© Kamil Zihnioglu/AP/dpa

Wegen „Gelbwesten“-Protesten: Frankreichs Parlament erleichtert Demonstrationsverbote

Der Verfassungsrat befasst sich nun mit Einsprüchen gegen das „Anti-Randalierer-Gesetz“, unter anderem vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron.

Vor dem Hintergrund der "Gelbwesten"-Proteste in Frankreich hat das Parlament verschärfte Sanktionen gegen mutmaßliche Gewalttäter und Vermummte gebilligt. Nach der Pariser Nationalversammlung stimmte in der Nacht zum Mittwoch auch der Senat dem so genannten "Anti-Randalierer-Gesetz" zu, mit dem Demonstrationsverbote deutlich erleichtert werden. Dem Verfassungsrat liegen eine Reihe von Einsprüchen vor, unter anderem von Präsident Emmanuel Macron.

Der von der konservativen Opposition beherrschte Senat stimmte der Novelle mit 210 zu 115 Stimmen zu, es gab 18 Enthaltungen. Abgeordnete betonten, das Gesetz richte sich in erster Linie gegen Gewaltbereite des sogenannten Schwarzen Blocks und nicht gegen "Gelbwesten". Der Senat hatte die Gesetzesverschärfung bereits im Oktober vor Beginn der Proteste auf den Weg gebracht.

Staatschef Macron will mit seinem Einspruch vor dem Verfassungsrat Kritikern in den Reihen der Regierungspartei entgegenkommen, die eine Einschränkung der Bürgerrechte fürchten. Nach dem neuen Gesetz können Präfekten ohne richterliche Grundlage erstmals Demonstrationsverbote gegen all jene aussprechen, "die eine besonders schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellen.

Bei Zuwiderhandlung drohen den Demonstranten sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 7500 Euro. Kritiker fürchten einen Maulkorb für Regierungsgegner.

Das "Anti-Randalierer-Gesetz" sieht zudem ein Vermummungsverbot vor: Wer sein Gesicht teilweise oder ganz verhüllt, muss mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe rechnen. (AFP)

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