Zu Anschlag „fest entschlossen“: Franco A. besaß Hitlers „Mein Kampf“ und Nazi-Musik
Nachermittlungen im Fall Franco A. belegen: Der Offizier hat „eine nationalistische/völkische, antisemitische und letztlich rechtsextremistische Einstellung“.
Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehrsoldat Franco A. war im Besitz von Hitlers „Mein Kampf“ und mehrerer CDs mit nationalsozialistischen Liedern. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor.
Bereits am Dienstag war bekannt geworden, dass Franco A. nach einer Entscheidung der obersten Strafrichter nun doch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat der Prozess gemacht werden kann. Der Beschluss enthält dafür die Begründung.
Die Richter hatten selbst Nachermittlungen in Auftrag gegeben, die dem BGH zufolge fast ein Jahr dauerten. Dabei hätten sich die Hinweise auf „eine nationalistische/völkische, antisemitische und letztlich rechtsextremistische Einstellung“ erhärtet. So seien Aufzeichnungen wie „Hitler steht über allem“ sichergestellt worden. Franco A. habe geglaubt, dass es eine „politisch wirksame Handlung“ brauche – „weil der Mensch auch „die größte Wahrheit“ nicht annehmen werde, wenn sie nicht mit einem „auslösenden Event verbunden“ sei“.
Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, einen Anschlag auf einen Politiker oder eine andere Person des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Der BGH gelangt nun zu der Überzeugung, dass A. dazu bereits „fest entschlossen“ war. So habe er eines seiner Gewehre mit einem Zielfernrohr ausgestattet und ein Parkhaus der Amadeu Antonio Stiftung ausgespäht. Deren Vorsitzende gilt als mögliches Opfer.
Die Ermittler glauben, dass A. die Tat einem Flüchtling in die Schuhe schieben wollte und sich eine falsche Zweitidentität als Asylbewerber zulegte. Dazu hätten die Nachermittlungen keine neuen Erkenntnisse erbracht, heißt es in dem BGH-Beschluss. Fragen wirft demnach auch noch die Rolle einer am Wiener Flughafen versteckten Pistole auf.
A. saß von Ende April 2017 an gut ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Terror-Anklage nicht zugelassen. Nun kommt es dort nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts beim BGH doch zum Prozess.
Die Vorgänge um A. hatten die Bundeswehr schwer erschüttert. Die damalige Verteidigungsministerin Ursula von den Leyen (CDU) machte bei den Streitkräften sogar ein „Haltungsproblem“ aus. (dpa, AFP)