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Hinweisschild zur Maskenpflicht auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt/Main
© dpa/Andreas Arnold
Update

Kampf gegen das Coronavirus: Formel 35/50 – die wichtigsten Beschlüsse von Bund und Ländern

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland steigt. Bund und Länder beschließen weitere Einschränkungen – mit einem niedrigeren Schwellenwert. 

Bund und Länder haben mit Blick auf die in den Herbst- und Wintermonate zu erwartenden höheren Corona-Infektionszahlen am Mittwoch Maßnahmen verabredet, mit denen die Ausbreitung des Virus stärker eingedämmt werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sich auf Wunsch der Kanzlerin zu einem persönlichen Treffen in zusammengefunden – wegen der „historischen Dimension“ der aktuellen Situation.

Die liegt nach Ansicht der Bundesregierung nicht zuletzt darin, dass in der kälteren Jahreszeit die Infektionszahlen rapider zunehmen werden, die Kontaktverfolgung aufwändiger wird und auch das Gesundheitswesen stärker unter Druck geraten könnte als in den vergangenen Monaten. Ziel ist es, jetzt einzuschreiten, um drastischere Einschränkungen wie im Frühjahr zu verhindern – bis hin zu einem Lockdown des öffentlichen Lebens.

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Ein Dissens zwischen der Kanzlerin und den Ländern entzündete sich offenbar an dem Verlangen Merkels, nicht erst bei 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen einschneidende Maßnahmen zu ergreifen, sondern schon früher.

Zwar soll weiterhin gelten, dass von diesem Wert an ein Stadt- oder Landkreis – in Berlin ein Bezirk – als „Hotspot“ gilt. Doch der Bund hatte zu Beginn der Sitzung eingebracht, dass erste Schritte zur Eindämmung schon bei einem Wert von 35 Neuinfektionen beginnen sollten, nach der Formel „35/50“.

Oberstes Ziel der Bundesregierung war es, zu Beginn der kalten Jahreszeit, in der sich viele Aktivitäten nach drinnen verlagern, die Zahl der Kontakte „gezielt da zu reduzieren, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen“. Das betraf zuletzt neben der Gastronomie große Privatfeiern.

Die wichtigsten Beschlüsse des Corona-Gipfels:

  • Ergänzende Maskenpflicht: Nach dem Beschlusspapier soll es dort, wo die Infektionszahlen steigen, und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche eine „ergänzende Maskenpflicht“ geben, „wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen“. Das könnte dann auch für Fußgängerzonen gelten. Von 50 Neuinfektionen an wird die Pflicht zum Maskentragen erweitert.
  • Beschränkung bei Treffen und Feiern: Ebenfalls schon beim Erreichen des Werts von 35 Neuinfektionen soll die Teilnehmerzahl bei Feiern im Familien- und Freundeskreis auf 25 in der Öffentlichkeit und auf 15 in Privaträumen begrenzt werden. Ab 50 Neuinfektionen soll sie dann bundesweit auf zehn Personen im öffentlichen Raum und auf zehn Personen aus zwei Hausständen im privaten Raum reduziert werden. Dann soll auch generell eine Kontaktbeschränkung auf maximal zehn Personen in der Öffentlichkeit gelten.
  • Sperrstunde und Alkoholverbot: Bund und Länder empfehlen dort, wo die Infektionszahlen kontinuierlich steigen und insbesondere bei steigenden Infektionszahlen oberhalb einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche eine Sperrstunde in der Gastronomie einzuführen sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen. Von 50 Neuinfektionen an gibt es eine verbindliche Sperrstunde um 23 Uhr einschließlich eines generellen Abgabeverbots von Alkohol.
  • Frist von zehn Tagen: Sind durch diese Maßnahmen die Infektionen nach zehn Tagen noch nicht eingedämmt, wird nochmals verschärft. Im ersten Schritt gibt es Kontaktbeschränkungen, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat auf fünf Personen reduziert. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen muss dann ein Hygienekonzept vorgelegt werden.

Keine Einigung bei innerdeutschen Reisen

Beim umstrittenen Beherbergungsverbot gab es keine Einigung. Merkel kündigte an, dass man sich hier nach dem Ende der Herbstferien im November nochmals zusammensetze wolle. Doch werden in dem Papier alle Bürger aufgefordert, „nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage übersteigen, zu vermeiden“. 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass in der Mehrheit der Länder die Beherbergung von Reisenden aus Hotspots einen Negativtest voraussetzt. Das gilt unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, während in Nordrhein-Westfalen oder Thüringen kein solches Verbot gilt.

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