NetzDG: FDP und Grüne bekräftigen Kritik am Gesetz gegen Hass im Netz
Die FDP kämpft für eine Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Generalsekretärin Nicola Beer warnt vor einer Gefahr für die Meinungsfreiheit.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Internet sieht sich die Opposition im Bundestag in ihrer Kritik an dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bestätigt. "Die Idee war verlockend: Sozialen Medien wird Hass gesetzlich verboten", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe). Herausgekommen sei aber ein Gesetz, dass sozialen Netzwerken Strafen androhe, wenn sie nicht schnell genug Beiträge löschten, "aber Nutzern keine schnelle und praktikable Möglichkeit gibt, vorschnell gelöschte Posts wiederherzustellen".
Strafverfolgung sei aber Aufgabe der Strafbehörden, die personell besser ausgerüstet werden müssten, und gehöre nicht privatisiert, betonte Beer. Gegen Hass und Populismus müsse vorgegangen werden, "aber nicht auf Kosten der Meinungsfreiheit".
Die FDP kämpft für eine Aufhebung des Gesetzes. Beer verwies auf ihre Fraktionskollegen Jimmy Schulz und Manuel Höferlin, die vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das NetzDG geklagt haben.
Kritik kam auch von der Grünen-Netzpolitikerin Tabea Rößner. "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde vor einem Jahr übers Knie gebrochen und enthält grobe handwerkliche Fehler", sagte die Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt". Das habe nicht unbedingt zur Akzeptanz beigetragen oder gar zur Einsicht geführt, dass gegen die "fortschreitende Verrohung des Diskurses im Netz" wirksam vorgegangen werden müsse.
Plattformbetreiber in der Pflicht
Fatal sei auch, dass die Bundesregierung die Evaluation erst zum Ende der Legislaturperiode angehen wolle und damit "- man denke an das Leistungsschutzrecht - möglicherweise auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt", kritisierte Rößner.
Dagegen zogen Politiker der großen Koalition eine überwiegend positive Zwischenbilanz des umstrittenen Gesetzes. Es sei "trotz Kritik von unterschiedlichen Seiten ein Erfolg", sagte der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, dem "Handelsblatt". So sei die Zahl geblockter oder gelöschter Inhalte weitaus geringer als von vielen Kritikern erwartet. Auch die Zahl hochkomplexer Fälle sei sehr gering.
Zimmermann betonte, das Gesetz nehme die Plattformbetreiber in die Pflicht. Diese könnten nicht länger Beschwerden ignorieren und hätten deshalb auch "massiv" zusätzliches Personal eingestellt. Es habe sich somit gezeigt, dass es wichtig sei, klare Position gegenüber großen sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter zu beziehen.
Auch der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek sieht die anfängliche Befürchtung nicht bestätigt, "dass im Zweifelsfall schnell - zu schnell - gelöscht würde". Dennoch sieht er Nachbesserungsbedarf am Gesetz. Nicht die Netzwerkanbieter, sondern eine "unabhängige Schiedsstelle" solle über zu löschende Inhalte entscheiden, sagte Jarzombek dem "Handelsblatt". (AFP)
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