zum Hauptinhalt
Renate Künast hat einen Triumph gegen Facebook errungen.
© IMAGO/Future Image

Renate Künast siegt vor Gericht: Facebook muss weiter verbreitete Falschzitate selbstständig löschen

Ein wegweisendes Urteil verpflichtet Facebook dazu, stärker als bisher gegen Hasskommentare vorzugehen. Außerdem erhält Künast 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Freitag, dass ein bebilderter Post mit einem Falschzitat von der Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook durch die Plattform gelöscht werden muss. Das gleiche gilt für abgewandelte Varianten des Posts mit demselben Inhalt.

Die Kammer gab Renate Künast damit in vollem Umfang Recht und verpflichtet die Plattform, rechtswidrige Inhalte konsequent und deutlich umfassender als bisher zu löschen. Betroffenen ist es von nun an möglich, sich effektiver als zuvor gegen digitale Verleumdungen zu wehren.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Gegenstand der Klage ist ein Meme mit einem Falschzitat, das der Politikerin Renate Künast zugeschrieben wird. Es wird seit sieben Jahren auf der Plattform Facebook veröffentlicht. Obwohl es mehrfach gemeldet und teilweise sogar von der Plattform selbst mit Faktenchecks gekennzeichnet wurde, wird es noch immer massenhaft verbreitet.

Das ist in den meisten Fällen eine Straftat. Durch das heutige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird das Unternehmen nun verpflichtet, aktiv dagegen vorzugehen. Kommt das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, so drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Hateaid, eine Beratungsstelle für Opfer von Hass im Netz, die den Grundsatzprozess gegen Facebook finanziert hat, spricht von einem Paradigmenwechsel, der durch das Urteil eingeleitet worden sei.

„Das Urteil ist eine Sensation. Das Gericht hat klargestellt, dass soziale Medien Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen. Vor allem können sie nun nicht länger behaupten, dass die Last für das Auffinden rechtswidriger Inhalte allein bei den Betroffenen liege“, erklärte Josephine Ballon, die Leiterin der Rechtsabteilung von Hateaid.

„Insbesondere wenn wie hier ein Falschzitat mit dem klaren Ziel der politischen Desinformation massenhaft verbreitet wird, müssen auch die Plattformen selbst aktiv werden, um individuelle und gesamtgesellschaftliche Schäden abzuwenden. Zusammen mit Renate Künast konnten wir die Rechte der Betroffenen dahingehend stärken.“

In seinem Urteil betonte das Landgericht Frankfurt am Main, dass Falschzitate den Meinungskampf verzerren und der Allgemeinheit schaden. Glaubwürdigkeit sei das Kapital eines jeden Menschen, insbesondere einer Politikerin.

Die hartnäckige Weigerung von Facebook bzw. Meta verkenne die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitate und wie schwer es für Betroffene ist sich dagegen zu wehren.

Das Unternehmen habe nicht darlegen können, dass es ihm technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar sei, identische und ähnliche Postings zu erkennen. Damit kann auch eine menschliche Moderationsentscheidung verlangt werden.

Renate Künast, der von dem Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen worden ist, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. „Ich freue mich sehr über das heutige Urteil des Landgerichts Frankfurt, denn es ist ein Meilenstein für unsere Demokratie, den Kampf gegen Rechtsextremismus und für alle Nutzer*Innen im Netz.“ Die Grundsatzentscheidung mit der Pflicht alle vorhandenen Falschzitate zu löschen, nehme die Plattformen endlich in die Pflicht. Es werde Wirkungen über Deutschland hinaus haben, erklärte die Politikerin in einer Stellungnahme.

Ebenso zuversichtlich äußerte sich ihr Rechtsanwalt Chan-jo Jun: „Für User hat das Urteil große Auswirkungen. Früher musste man jeden rechtswidrigen Inhalt aufspüren und konnte sich nicht auf eine zuverlässige Bearbeitung verlassen.

Künast setzt sich schon seit vielen Jahren gegen Hatespeech im Netz ein.
Künast setzt sich schon seit vielen Jahren gegen Hatespeech im Netz ein.
© imago images/Christian Thiel

Nach dem heutigen Urteil reicht eine Meldung und ist dann die Aufgabe des Plattformbetreibers dafür zu sorgen, alle identischen oder kerngleichen Kopien aufzuspüren, sorgfältig zu bewerten und gegebenenfalls zu löschen“, sagte er dem Tagesspiegel. Für Plattformbetreiber werde Content-Moderation nun zu einer teuren Aufgabe.

„Sie können sich nicht mehr auf Algorithmen alleine verlassen, sondern müssen ausreichend Personal vorhalten, um bei ähnlichen Inhalten zu beurteilen, ob ein Verstoß vorliegt.“ Jun war 2017 vor dem Landgericht Würzburg mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.

„Damals konnte Facebook das Gericht erfolgreich glauben lassen, es wäre technisch unmöglich und benötigte eine Wundermaschine, um Bilder aufzuspüren. Heute ist die Justiz schlauer und lässt sich von solchen pauschalen Beteuerungen nicht mehr einwickeln. Das freut mich sehr.“

Auch für Künast war es nicht das erste Mal, dass sie juristische Schritte gegen Facebook einleitete: Sie hatte bereits geklagt um das Unternehmen zu verpflichten Daten von Nutzerinnen und Nutzern, die sie im Internet aufs heftigste beleidigt hatten, an sie herauszugeben. Bei zwei Berliner Gerichten war sie gescheitert, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde Künasts schließlich statt und hob mehrere Urteile der Zivilgerichte auf. Auch dieses Urteil gilt als richtungsweisend.

Zur Startseite