Ökologischer Umbau der EU-Wirtschaft: Europaparlament stimmt Green Deal zu
Die EU-Kommission will den ökologischen Umbau der Volkswirtschaft finanziell unterstützen. Das Europaparlament stimmte der Resolution zu.
Das Europäische Parlament hat die Green-Deal-Resolution am Mittwoch angenommen. "Heute ist die Mehrheit im Europaparlament ausnahmsweise einmal grün", schrieb die Phönix-Redakteurin Anita Bethig im Kurznachrichtendienst Twitter.
Die EU-Kommission hatte am Vortag ihre Pläne zur Finanzierung des ökologischen Umbaus der Volkswirtschaft in der EU vorgelegt. So soll Verbrauchern und Unternehmen bei den Veränderungen geholfen werden, die nötig sind, um bis 2030 den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen drastisch zu reduzieren, die Rede ist von bis zu 50 Prozent gegenüber 1990, sowie Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen. Klimaneutral bedeutet, dass in der EU dann nicht mehr Klimagase in die Atmosphäre gepustet als über Technologien ihr wieder entzogen werden.
Was kostet der Green Deal?
Die Kommission geht davon aus, dass jährlich Investitionen in Höhe von 260 Milliarden Euro nötig sind. Die EU will diesen Umbau finanziell begleiten. Dafür ist zum einen ein ökologischer Investitionsplan gedacht, der in den nächsten zehn Jahren eine Billion Euro an Investitionen auslösen soll.
Zudem will die Kommission einen Fonds zum gerechten Umbau der Volkswirtschaft („just transition fund“) auflegen, der Investitionen in Höhe von 100 Milliarden Euro auslösen soll. Diese Summen stemmt nicht die EU allein. Mitgliedstaaten sowie private Investoren sollen beteiligt werden.
Wie viel Geld kommt aus dem EU-Budget?
Brüssel will von 2021 bis 2027 gut 500 Milliarden Euro für Klima und Umwelt ausgeben. Dies entspricht 25 Prozent des gesamten EU-Budgets. Der Investitionsplan geht davon aus, dass durch die finanziellen Anreize der EU Investoren noch einmal 280 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln für Projekte drauflegen.
Das Konzept dahinter wird bereits von der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Rahmen des so genannten Juncker-Fonds praktiziert: Die EU übernimmt dabei das Risiko bei Projekten und sichert sie so für Investoren ab. Mit überschaubaren Mitteln der EU werden also Investitionen von Privaten in großen Dimensionen ausgelöst – es wird „gehebelt“, wie es im EU-Jargon heißt. Die Mitgliedstaaten, die EU-Projekte im Rahmen der Ko-Finanzierung teils mitfördern müssen, sollen noch einmal rund 114 Milliarden beisteuern.
Was soll der Fonds zum gerechten Umbau leisten?
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat versprochen, dass Regionen und Menschen geholfen wird, die vom Umbau besonders betroffen sind. Die Kosten des ökologischen Umbaus sollen abgefedert werden. Dafür stellt die EU 7,5 Milliarden eigenes Geld als Anreiz für Investitionen zur Verfügung.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll damit zinsgünstige Kredite für Unternehmen zur Verfügung stellen. Unter dem Strich sollen Kommunen, Mitgliedstaaten und private Investoren zusammen mit dem Geld der EU in den Regionen Investitionen in Höhe von 100 Milliarden Euro auslösen.
Investitionen in neue Kernkraftwerke werden nicht gefördert. Die Gelder aus dem Fonds für den gerechten Übergang sollen allen 27 Mitgliedstaaten offenstehen. Konkret könnte der Fonds Hauseigentümern Zuschüsse oder günstige Darlehen gewähren, die den Energieverbrauch von Immobilien senken wollen. 108 Kohleregionen in der gesamten EU setzen darauf, Gelder zur Bewältigung des Strukturwandels zu bekommen.
Wird nur Geld für den „gerechten Umbau“ zur Verfügung gestellt?
Nein. Die EU-Kommission will auch Experten in die betroffenen Regionen entsenden. Sie sollen eng mit den Behörden der Mitgliedstaaten und Kommunen zusammenarbeiten und die Unternehmen einbinden. Es soll zudem ein Austausch zwischen den betroffenen Regionen stattfinden, damit man voneinander lernen kann.
Wie wird sichergestellt, dass die Projekte wirklich grün sind?
Die beiden CO-Gesetzgeber der EU, das Europa-Parlament sowie der Ministerrat der 27 Mitgliedstaaten, haben sich kürzlich auf Kriterien für nachhaltige Investitionen geeinigt. Die EU-Kommission will nach diesem Muster bis 2021 ähnliche Kriterien für Klimaprojekte und bis 2022 Kriterien für Umweltprojekte vorlegen. Fördergelder kann nur bekommen, wer die EU-Kriterien einhält.
Ist der Finanzplan bereits beschlossene Sache?
Nein. Es ist wie immer, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag macht. Sowohl das EU-Parlament als auch die 27 Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. Konkret betroffen ist der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR), der so etwas wie der Etat der EU für die Jahre 2021 bis 2027 darstellt.
Unter den 27 Mitgliedstaaten, die im Wesentlichen die Mittel dafür zur Verfügung stellen müssen, gibt es aber noch nicht einmal ansatzweise Einvernehmen darüber, wie der nächste MFR aussehen soll. So bestehen Deutschland und andere so genannte Nettozahler noch darauf, den Entwurf des ehemaligen EU-Haushaltskommissars Günther Oettinger für den nächsten MFR deutlich abzusenken. Es steht also alles noch unter Finanzierungsvorbehalt.