Zweifel an Integrität: Europaparlament lehnt Macrons Kandidatin für EU-Kommission ab
Sylvie Goulard sollte eigentlich EU-Binnenmarktskommissarin werden. Doch viele EU-Abgeordnete stellten sich gegen den Plan, auch wegen Ermittlungen gegen sie.
Das Europaparlament hat die Kandidatin des französischen Präsidenten Emmanuel Macron für die neue EU-Kommission abgelehnt. Die frühere französische Verteidigungsministerin Sylvie Goulard bekam am Donnerstag bei einer Abstimmung der zuständigen Ausschussmitglieder des Parlaments nicht die erforderliche Mehrheit. Sie war für den Posten als EU-Binnenmarktkommissarin vorgesehen.
Zuvor hatte Goulard erneut versucht, Zweifel an ihrer Eignung für das Amt zu zerstreuen. Bei einer neuen Anhörung im Europaparlament bemühte sie sich, gegen sie gerichtete Ermittlungen wegen einer Scheinbeschäftigungsaffäre kleinzureden. Es gebe bislang kein Anklageverfahren, betonte Goulard. Ihre jetzige Lage sei viel klarer als die, die 2017 zu ihrem Rücktritt als französische Verteidigungsministerin geführt hatte.
Ihr wird zudem vorgeworfen, eine hochdotierten Beratertätigkeit für eine Denkfabrik des Investors Nicolas Berggruen auszuüben. Dazu sagte Goulard, sie bedauere, dass die Tätigkeit Zweifel an ihrer Integrität und Unabhängigkeit geweckt habe. Diese Werte seien für sie von größter Wichtigkeit.
Mehrere Abgeordnete zeigten sich bei der Anhörung allerdings nicht überzeugt von den Antworten der liberalen Politikerin und kamen immer wieder auf die heiklen Themen zurück. Die für Goulard schwierigste Frage war dabei die, warum sie als französische Verteidigungsministerin zurücktrat, nun aber denkt, EU-Kommissarin sein zu können. Offensicht sei Goulard der Ansicht, dass für EU-Kommissare nicht dieselben Standards gelten sollten wie für französische Minister, kritisierte die dänische Abgeordnete Pernille Weiss (EVP) zum Abschluss der Sitzung.
Goulard hatte zuvor erklärt, dass es in Frankreich üblich sei, bei Ermittlungen zurückzutreten - es diese Tradition aber auf EU-Ebene nicht gebe. Zudem verwies sie auf das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Unterstützung der künftigen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ihre Kandidatur.
Macron und die künftige EU-Kommissionschefin von der Leyen müssen sich nun auf einen anderen Kandidaten verständigen. Eigentlich soll die neue EU-Kommission bereits am 1. November ihre Arbeit aufnehmen. (dpa, Tsp)