Urteil des Europäischen Gerichtshofes: EU-Staaten bekommen Veto-Recht bei Freihandelsabkommen
Nicht allein die EU-Institutionen dürfen über Freihandelsabkommen entscheiden, sagen die Richter des EuGH. Damit könnte die Ratifizierung von Handelsabkommen durch alle nationale Parlamente nötig werden.
Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU geebnet. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass Verträge wie der mit Singapur nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie auch ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Als Grund für seine Entscheidung führte der EuGH geplante Regeln zur Streitbeilegung zwischen Staaten und Investoren auf. Bestimmungen, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entziehen, könnten nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden, urteilte der Gerichtshof. Zudem lägen auch Bestimmungen zu Auslandsinvestitionen nicht in ausschließlicher Zuständigkeit der EU-Institutionen. Die Entscheidung des EuGH gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker. Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist.
Sie befürchtet, dass die europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte, wenn nicht nur das Europaparlament sondern auch Parlamente in Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Theoretisch würde nämlich bereits das Nein eines nationalen Parlaments genügen, um ein Freihandelsprojekt zu stoppen.
Das Drama um das Ceta-Freihandelsabkommen gilt als Paradebeispiel
Als Paradebeispiel gilt das Drama um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens Ceta im vergangenen Herbst. Es wäre fast gescheitert, weil die politische Führung der belgischen Region Wallonie der Föderalregierung die notwendige Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens zeitweise verweigerte. Zuvor hatte die EU-Kommission Ceta auf politischen Druck hin als Abkommen eingestuft, das der Zustimmung nationaler Parlamente bedarf.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten wollen sich dennoch aus politischen Gründen die Möglichkeit offen halten, auch ihre nationalen Parlamente zu beteiligen. Sie verweisen vor allem auf die scharfe Kritik an großen Freihandelsprojekten wie dem europäisch-kanadischem Abkommen Ceta oder den Plänen für das US-europäische Abkommen TTIP. Dieser wollen sie mit einer stärkeren Mitwirkung der Parlamente begegnen.
Die Entscheidung der Richter bezieht sich konkret auf ein mit Singapur ausgehandeltes Freihandelsabkommen. Die Einschätzungen des Gerichtshofes gelten aber auch für alle zukünftigen anderen Abkommen. Derzeit gibt es unter anderem Gespräche mit Japan und Mexiko.
Gegner von Freihandelsabkommen begrüßten am Dienstag die Klarstellungen des EuGH, kritisierten allerdings, dass sie „viel zu spät“ kämen. „Wäre ein Alleingang der EU von Anfang an ausgeschossen gewesen, hätte es eine viel breitere öffentliche Debatte über das Abkommen gegeben“, kommentierte beispielsweise die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte die Politik auf, nun endlich das „Kompetenzgerangel“ in der europäischen Handelspolitik zu beenden. „Jahrelange Hängepartien in der Ratifizierung sind schädlich. Sie verunsichern Unternehmen und Verbraucher“, kommentierte der BDI. Über die Konsequenzen der EuGH-Entscheidungen werden nun die EU-Vertreter beraten müssen. (dpa)