Asylrecht: EU einigt sich nach 14 Jahren auf gemeinsames Verfahren
Die Europäische Union hat ihren Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden vereinheitlicht. Neuerungen gibt es jedoch kaum. Hilfsorganisationen und Parteien sprechen sogar von einer Kriminalisierung.
Nach vierzehnjährigen Verhandlungen steht die Europäische Union vor der Fertigstellung ihres Gemeinsamen Asylsystems. Die EU-Institutionen haben sich in informellen Verhandlungen auf letzte Details des Gesetzespakets geeinigt. Das Asylsystem soll sicherstellen, dass Asylsuchende überall in der Europäischen Union dieselben Bedingungen vorfinden – sowohl bei ihrer Sicherheit und Versorgung als auch bei den Asylverfahren.
Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, unter welchen Bedingungen jemand als Flüchtling gilt, oder um die maximale Dauer einer möglichen Abschiebehaft. Es bleibt allerdings im Kern bei den Festlegungen des sogenannten Dubliner Verfahrens: Demnach ist für ein Asylverfahren der EU-Staat zuständig, in dem ein Bewerber zuerst angekommen ist. Eine gemeinsame europäische Liste sogenannter sicherer Drittstaaten wird es auch weiter nicht geben; die Entscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Staaten. In sichere Drittstaaten können Asylbewerber ohne Prüfung ihres Falls zurückgeschickt werden. Insgesamt 332 000 Menschen haben vergangenes Jahr in der Europäischen Union Asyl beantragt. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von gut zehn Prozent.
Die Brüsseler Kommission konnte sich auch nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, automatische Abschiebungen in Länder auszusetzen, die den gemeinsamen Standards nicht genügen. Allein in Deutschland haben nach Informationen der Hilfsorganisation Pro Asyl 160 deutsche Gerichte die Abschiebung von Bewerbern in solche Staaten verboten.
Die letzten Streitfragen betrafen etwa die Speicherung von Fingerabdrücken Asylsuchender in der Asylbewerber-Datenbank Eurodac. Sie sollen dort künftig drei Jahre lang bleiben und – anders als ursprünglich vorgesehen – nicht nur für Asylverfahren, sondern auch der Polizei zur Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Die EU-Abgeordnete Nadja Hirsch (FDP) kritisiert dies: „ Asylsuchende werden unter Generalverdacht gestellt.“ Auch Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, dass „Flüchtlinge als Straftäter stigmatisiert“ würden. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke erklärte: „Das Versprechen gleicher Anerkennungschancen und Verfahrens- und Unterbringungsstandards in der EU ist eine Illusion, der Flüchtlingsschutz ein Lotterieverfahren.“
Die Organisation Pro Asyl kritisierte sowohl das aus ihrer Sicht intransparente Verfahren der EU, aber auch die Inhalte der Einigung. Europas Asylpolitik werde auch in Zukunft „ein Flickenteppich bleiben“, sagte ihr Europareferent Karl Kopp dem Tagesspiegel, und „in der Regel werden die Staaten mit Außengrenzen zuständig sein“. Katastrophal sei, dass es nun sechs Haftgründe für jeden gebe, der einreise. Selbst die Zuständigkeit eines anderen EU-Staats könne zum Grund für werden, warum ein einreisender Nicht- EU-Bürger in Haft kommen könne. „Was es schon jetzt an schlimmer Praxis gab, wird nun europäisch normiert und exzessiv erweitert.“ Das sei „menschenrechtlich problematisch, aber auch borniert“, sagte Kopp. Schon jetzt stoppten Gerichte Abschiebungen in Länder, die Mindeststandards für Asylbewerber nicht einhielten: „Dublin wird kollabieren, wenn solche Standards nicht europaweit durchgesetzt werden.“