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Kläger-Anwalt Nikolaos Gazeas mit den FDP-Politikern Burkhard Hirsch und Gerhart Baum (v.l.)
© Wolfgang Kumm / dpa

Streit um "Staatstrojaner": Es muss nachverhandelt werden

Der Einsatz der Späh-Software soll vor das Verfassungsgericht. Gut so, denn der Bundestag hat einiges verpasst. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Zorn ist sein Motiv, da ist der FDP-Mann Gerhart Baum ehrlich. Der Gesetzgeber will ihm und seinen Gefährten einfach nicht folgen. Immer mehr Überwachung statt weniger. Deshalb geht es wieder nach Karlsruhe, diesmal gegen den Einsatz des „Staatstrojaners“ bei der Strafverfolgung. Baum und den vielen anderen Klägern ist jedenfalls ein Teilerfolg zu wünschen. Nicht, weil die in Smartphones eingeschleuste Spähsoftware jene Fundamentalbedrohung der Bürgerfreiheit darstellt, als die sie oft geschildert wird. Sondern weil das richtige Maß bei der Kriminalitätsbekämpfung im Digitalzeitalter erst noch gefunden werden muss.

Das Smartphone gehört in den Alltag - auch der Kriminalität

Ermittlern muss es möglich sein, im begründeten Einzelfall auch auf Kleincomputern Inhalte auszulesen. Die altliberale Gleichung, wonach die Tabuzonen größer werden müssen, je mehr (private) Menschendaten dort gespeichert sind, geht nicht auf. Das Smartphone gehört in den Alltag, auch den der Kriminalität. Nur fehlt es an differenzierten Kriterien für den Eingriff einschließlich eines wirksamen Schutzes der Intimsphäre. Hier muss nun wohl vor Gericht ausverhandelt werden, wofür der Bundestag sich nicht die Zeit nehmen wollte.

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