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Generalbundesanwalt Harald Range
© dpa/Uli Deck

Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Es ist ein schwerwiegender Eingriff

Generalbundesanwalt Harald Range geht wegen Landesverrats gegen die Journalisten von Netzpolitik.org vor. Das ist ein seltener Vorgang in der Bundesrepublik. Ist die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr? Lesen Sie hier alle Fragen und Antworten.

Es ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik seltener Vorgang: Der Generalbundesanwalt will gegen die Betreiber des Internet-Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrats vorgehen – und am Tag nachdem diese Nachricht publik wird, erklärt Harald Range, zunächst mit den Ermittlungen „innezuhalten“, bis ein externes Gutachten eingeholt worden ist.

Worüber hat Netzpolitik.org berichtet?
Im Frühjahr berichteten Medien über Vorhaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Internetkontrolle. Netzpolitik.org griff das Thema auf und veröffentlichte den Bericht „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten“. Im April erschien: „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.“ Im ersten Bericht ging es darum, wie der Inlandsgeheimdienst rund 2,8 Millionen Euro für die Durchdringung sozialer Netzwerke eingeplant hat. Im zweiten um den Aufbau einer Abteilung „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ (EFI), die Extremisten nachspüren soll. Dazu veröffentlichte das Portal Auszüge aus Originaldokumenten, die als „VS-vertraulich“ eingestuft waren und Netzpolitik.org aus unbekannten Quellen zugespielt wurden.

Was ist Netzpolitik.org?
Die Online-Plattform für digitale Freiheitsrechte wurde 2002 von Markus Beckedahl mit dem Ziel gegründet, wichtige Fragestellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik zu thematisieren. Gleichzeitig möchten die Macher ihren Lesern Wege aufzeigen, wie sie sich selbst für digitale Freiheiten engagieren können. „Wir verstehen uns als journalistisches Angebot, sind jedoch nicht neutral“, erklären die Macher auf ihrer Website. „Unsere Haltung ist: Wir engagieren uns für digitale Freiheitsrechte und ihre politische Umsetzung.“ Das kleine Team um Beckedahl und Netzpolitik.org-Redakteur André Meister hat seinen Sitz in Berlin.

Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org, in seinem Büro in Berlin.
Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org, in seinem Büro in Berlin.
© dpa

Fast 17.000 Artikel sind nach eigenen Angaben bereits veröffentlicht worden. Finanziert wird Netzpolitik.org durch Spendengelder. Für seine Arbeit wurde Netzpolitik.org mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Grimme Online Award. Am kommenden Mittwoch soll die Plattform einen Preis erhalten im Rahmen der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“.

Wie reagieren Verfassungsschutz und Strafverfolger?
Verfassungsschutz-Präsiden Hans-Georg Maaßen erstattete Strafanzeige beim Berliner Landeskriminalamt, das den Fall dem Generalbundesanwalt Harald Range in Karlsruhe zuschob. Von Maaßen ist bekannt, dass er auf Geheimpapier-Veröffentlichungen empfindlich reagiert.

Hat Maaßen ein gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit?
Maaßen selbst würde das verneinen. Dass er mit den Anzeigen wegen Geheimnisverrats in drei Fällen seine Strategie geändert hätte, wird in Sicherheitskreisen vehement bestritten. Der Verdacht auf Geheimnisverrat richte sich nicht gegen Medien, heißt es. Es gehe Maaßen um die Weitergabe schutzwürdiger Informationen an Journalisten. Die Anzeigen seien gegen Unbekannt gestellt worden, nicht gegen Medien, und zielten auf mögliche Lecks – die sich sogar im Bundesamt für Verfassungsschutz selbst finden könnten. Oder im Innenministerium oder im Bundestag bei Abgeordneten, die mit Nachrichtendiensten befasst sind.
Was wirft Generalbundesanwalt Range den Machern von Netzpolitik.org vor?
Landesverrat, Paragraf 94 Strafgesetzbuch. Danach wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht, wer Staatsgeheimnisse veröffentlicht oder fremden Mächten überlässt. Konkret sieht Range den Verdacht, die Blogger hätten Staatsgeheimnisse „öffentlich bekannt gemacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“.

Ein Generalbundesanwalt, der gegen die Ausspähung einer Republik, seiner Politiker, Industrie und Bürger keine Ermittlungen eingeleitet hat und stattdessen gegen aufklärende Journalisten, sollte umgehend aus seinem Amt entfernt werden.

schreibt NutzerIn aer

Wird erstmals gegen ein Medium wegen Landesverrat ermittelt?
Nein, im Rahmen der „Spiegel-Affäre“ wurde bereits 1962 gegen Journalisten wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt. Der Vorgang gilt bislang als schwerwiegendster Eingriff in die Pressefreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik. In einer nächtlichen Aktion waren damals die Redaktionsräume des „Spiegel“ in Hamburg und Bonn durchsucht worden. Mehrere Redakteure wurden festgenommen. Die Vorwürfe konnten allerdings in keiner Weise erhärtet werden. Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) musste schließlich zurücktreten.

Hat Netzpolitik.org ein „Staatsgeheimnis“ verraten?
In den zitierten Dokumenten ging es unter anderem um die geheimen Haushaltspläne des BfV. Der Straftatbestand „Landesverrat“ schützt die äußere Sicherheit der Bundesrepublik. Staatsgeheimnisse sind „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind“ und gegenüber dem Ausland geheim gehalten werden müssen, um Gefahren für die äußere Sicherheit abzuwenden. Da zu den Aufgaben des BfV auch die Spionageabwehr zählt, könnten Pläne der Behörde, mit welchen Mitteln das Internet kontrolliert werden soll, eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache darstellen.

Geheim heißt eben geheim, und wenn Netzpolitik.org geheime Dokumente ins Netz stellt, muss man mit den Konsequenzen rechnen.

schreibt NutzerIn romia

Welche Vorgeschichte hat der Fall?
Harald Range ist ein umsichtiger Mann, leichtfertig wird er das Verfahren nicht eingeleitet haben. Bekannt war bereits, dass der Generalbundesanwalt im Umfeld von Netzpolitik.org nach „Wistleblowern“ suchte, die als Informanten des Portals gedient haben könnten. Die Blogger witterten da bereits einen „Einschüchterungsversuch“. Die Hürden für eine Anklageerhebung sind allerdings relativ hoch. Range muss den Männern nachweisen, dass sie mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgten, die Bundesrepublik zu benachteiligen.

Wird hier ein Exempel statuiert?
Möglicherweise. Das Ermittlungsverfahren bildet den vorläufigen Höhepunkt in einer Auseinandersetzung zwischen Bundesregierung, Parlament und Presse. Über den NSA-Untersuchungsausschuss gelangten immer wieder als Verschlusssachen eingestufte Dokumente an die Medien, die insbesondere den Bundesnachrichtendienst in die Kritik brachten. Ende vergangenen Jahres hatte die Regierung bereits mit einer Strafanzeige gedroht, und auch jetzt dürfte es wahrscheinlich sein, dass sich das BfV mit Billigung des Kanzleramts an die Ermittlungsbehörden wandte.

Die US-Administration beobachtet die parlamentarische Durchlässigkeit mit Argwohn. Selbst wenn es ungewöhnlich ist und im Konflikt mit der Pressefreiheit steht, ist es nicht ausgeschlossen, dass hier ein Signal gesendet werden soll: Berichterstattung kann strafbar sein, wenn sie Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik riskiert. Ein Warnschuss. Vielleicht aber auch der Beginn einer neuen Konfrontation zwischen Staat und Presse.

Unser aktuelles Interview zu den Ermittlungen mit Netzpolitik-Betreiber Markus Beckedahl lesen Sie hier: "Wir sehen die Ermittlungen als Einschüchterungsversuch"

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